Regelmäßig (einmal jährlich) erfolgt durch die Gemeindevertretung die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen nach § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung an den Projektausschuss.
Dem Projektausschuss wird damit die abschließende Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen sowie über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel (des jeweiligen Jahres) übertragen:
- Feuerwehr, Feuerlöschwesen
- Kulturelle Einrichtungen (Heimatpflege, Ortsbild, Dorffeste)
- Senioreneinrichtungen, Seniorenarbeit
- Jugendhilfe, Jugendarbeit inklusive Kindertagestätten
- Kinderspielplätze
- Sporteinrichtungen, Sportförderung
- Badestelle
- Öffentliche Fläche Plöner Landstraße 16 (Dorfplatz)
- Gemeindestraßen und -wege inklusive Straßenbeleuchtung und -reinigung
- Ortsentwässerung inklusive Niederschlagswasserbehandlungsanlagen
- Bauhof (Unternehmerleistungen)
- Elektroladesäule
- W-LAN für Schellhorn
- Wasserversorgung Sophienhof
Sie sehen, die Aufgaben sind vielfältig. Der Projektausschuss verantwortet damit die operative Ausgestaltung der gemeindlichen Aufgaben und des Gemeindelebens.
Die Mitglieder des Projektausschusses übernehmen einzeln oder ggf. auch mit mehreren die Patenschaft für die Betreuung der o.g. Projekte und werden so zu Projektbetreuern.
Die Projektbetreuer wiederum pflegen selbst oder über den Ausschussvorsitzenden Kontakt zu dem Projektteam im Amt Preetz-Land.
Der Projektausschuss beauftragt den Bürgermeister mit der Umsetzung der Entscheidungen. Ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung.