2024-02-11 | Frühstück im Landhaus – Ein fragwürdiges Vorgehen

Gestern fand das 1. Gemeinde Frühstücksbuffet im Landhaus Schellhorn statt. Eine durchaus interessante Idee, aber…

Am Freitag, den 26.01.2024 informierte Bürgermeister Johanssen den Projektausschussvorsitzenden Herrn Schildknecht, dass am Dienstag, den 30.01.2024 Herr Andresen und Frau Röhling im Projektausschuss ein neues Projekt vorstellen wollen. Es sei beabsichtigt, regelmäßig einmal pro Monat ein Frühstück im Landhaus anzubieten. Es sollen alle Schellhorner angesprochen werden, die Lust haben sich zu treffen. Für dieses Projekt fragen die Verantwortlichen nach einer Anschubfinanzierung durch die Gemeinde in Höhe von 300 Euro für Putzmittel und eine Grundausstattung für das Buffet. Dieses Geld würde Bürgermeister Johanssen aus dem Haushaltsposten Leitbild Projekte 54310000 entnehmen.

Herr Andresen (SWG) und Frau Röhling (SWG) sind Mitglieder des Projektausschusses. Herr Andresen sogar der Projektbetreuer für das Landhaus Schellhorn. Und Frau Röhling ist langjährige Gemeindevertreterin und langjähriges Projektausschussmitglied.

Herr Schildknecht meldete dem Bürgermeister zurück, dass die Frist für die Anmeldung von Tagesordnungspunkten für die Sitzung des Projektausschusses abgelaufen sei und daher das Thema nicht befasst und damit kein Beschluss getroffen werden könne. Es sei sich an bestehende Regularien zu halten. Gerne könne die Projektidee mit einer ausführlichen Beschlussvorlage, aus der hervorgeht, was das Ziel und wer verantwortlich ist, auf einer nächsten Sitzung des Projektausschusses behandelt werden.

In der Sitzung des Projektausschusses am 30.01.2024 wurde das geplante Projekt seitens der SWG dann auch nicht angesprochen.

Aber bereits am 31.01.2024 wurden im Ort Flyer verteilt, ob als Status in WhatsApp oder im Schaukasten des Aktivkreises am Dorfplatz oder als Hauswurfsendung.

Ich persönlich finde, das geht gar nicht!

Hier wurden ohne Befassung und Beschluss des zuständigen Gemeindegremiums Fakten geschaffen. Unmittelbar nach der Sitzung des Projektausschusses. Das „Projekt“ war ergo von langer Hand geplant. Und als es nicht so klappte, wie man es sich erhoffte, machte man es trotzdem…

Ob das Projekt nun von drei engagierten Schellhornerinnen oder von der SWG selbst initiiert wurde, ist unklar. Fakt ist, es wurde auf dem Flyer damit geworben, dass es sich um ein Projekt mit Unterstützung der Gemeinde Schellhorn handelt. Ergo denkt der geneigte Leser, es ist ein Projekt der Gemeinde!

In unserer Gemeinde ist der Projektausschuss für Projekte zuständig. Nicht der Bürgermeister oder die Gemeindevertretung. Die einzuhaltenden Wege und Regularien sollten den Gemeindevertretern, aber besonders dem Bürgermeister bekannt sein.

Dies wollten die beiden Projektausschussmitglieder und der Bürgermeister ja auch offensichtlich einhalten, sonst hätten sie sich ja nicht an den Projektausschussvorsitzenden mit der Bitte gewendet, das Projekt als TOP im Projektausschuss zu befassen und einen Beschluss zu fassen. Aber es scheint ihnen dann nicht die rechtlich einwandfreie Antwort gefallen zu haben.

Wofür sind Regeln auch da? Die behindern doch nur im Tatendrang. Manch einer ist halt nur Hobby-Politiker und die Beachtung von Recht und Gesetz kann schon anstrengend sein, worauf nicht jeder Bock hat.

Letztlich hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass er die erbetene Anschubfinanzierung nicht aus dem Haushaltsposten Leitbild Projekte, sondern aus dem Haushaltsposten Repräsentation entnommen hat. Darüber verfügt er im Einzelfall allein und ohne Beschlüsse der Gremien. Daraus werden z.B. auch die Geschenke für Jubilare bezahlt. So einfach machten er und die SWG Protagonisten sich das. Was hat eine Anschubfinanzierung mit Repräsentation zu tun? Meines Erachtens ein FOUL-Spiel ohne gleichen…

Auch wenn die Idee mit dem Gemeinde-Frühstücksbuffet auf den ersten Blick gut erscheint, interessiert es zunächst doch mehr, wie es mit unserem gemeindeeigenen Landhaus in Gänze weiter geht. Die Gastronomiefläche steht seit Monaten leer. Das Thema der Nachmittagsbetreuung im Landhaus wurde vom Bürgermeister noch nicht geprüft. Eine Benutzungsordnung für das Landhaus gibt es bis heute nicht.