2025-09-07 | Feuerwehr, Politik und offene Fragen

Mit einem Antrag zur Begrenzung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn auf maximal 50 aktive Mitglieder haben Lars Schildknecht und ich als MOIN-Fraktion ein aktuell wichtiges Thema in den politischen Raum eingebracht. Der Antrag wurde am 13. Juli beim amtierenden Bürgermeister Steffen Kaczmarczyk eingereicht mit der Forderung, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretung zu setzen, welche am 30. September tagt.

Die Gemeindevertretung ist für Fragen des örtlichen Brandschutzes zuständig. Eine Grundsatzentscheidung, wie die Festlegung einer Obergrenze für die Einsatzabteilung der Feuerwehr, ist ausschließlich Aufgabe der Gemeindevertretung. Gerade in finanziell angespannten Zeiten ist die Gemeindevertretung verpflichtet, vorausschauend zu handeln und Vorsorge zu treffen. Jeder zusätzliche Feuerwehrangehörige bedeutet nicht nur einmalige Ausrüstungskosten, sondern auch laufende Ausgaben für Ausbildung, Qualifizierung, Unterhalt und Ersatzbeschaffungen. Angesichts der Haushaltslage unserer Gemeinde, geprägt durch steigende Pflichtausgaben, sinkende Handlungsspielräume und die Herausforderung, notwendige Investitionen in Infrastruktur, Kita und Schule (Mensa/Ganztagsbetreuung) zu stemmen, ist es unsere Pflicht, auch im Bereich der Feuerwehr eine verantwortungsvolle Begrenzung vorzunehmen.

Die zentrale Frage lautet daher: Was kann und darf sich die Gemeinde an Mitgliedern in der Einsatzabteilung überhaupt leisten? Diese Frage ist umso aktueller, als die Feuerwehr jüngst wieder eine aktive Mitgliederwerbung im Ort betrieben hat. Eine solche Initiative ist grundsätzlich zu begrüßen, sie erfordert jedoch klare politische Leitplanken, damit Begeisterung und Engagement nicht ins Leere laufen, sondern mit den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde in Einklang stehen.

Die Entscheidung über die Größe der Einsatzabteilung ist aber eben eine politische Aufgabe der Gemeindevertretung und darf nicht durch die Wehrführung oder Verwaltung vorweggenommen oder konterkariert werden.

Nur zwei Tage nach Einreichung unseres Antrags stellte Gemeindewehrführer Sascha Bahr einen Antrag beim amtierenden Bürgermeister, Lars Schildknecht als Projektbetreuer für die Feuerwehr abzuberufen. Seine Begründung: mangelndes Vertrauen und fehlende Information der Wehrführung.

Der Antrag des Wehrführers überschreitet dabei dessen Zuständigkeit und ist rechtlich nicht gedeckt. Zulässig wäre allein, wenn die Wehrführung eine fachliche Stellungnahme abgibt, nicht jedoch ein formeller Antrag auf Abberufung eines gewählten Gemeindevertreters und Projektverantwortlichen.

Hinzu kommt, dass die Wehrführung sehr wohl vorab informiert war. Denn vor Einreichung des Antrags habe ich der Wehrführung konkrete Fragen zur Mitgliederzahl gestellt und zugleich den Zweck dieser Fragen offen benannt, nämlich die Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses zur Deckelung der aktiven Mitgliederzahl, ausdrücklich unter dem Vorbehalt, die Einsatzfähigkeit nicht zu gefährden. Daraufhin habe ich von der Wehrführung schriftliche Antworten erhalten.

Wer nun behauptet, die Wehrführung sei nicht informiert gewesen, stellt die Tatsachen nicht nur falsch dar, sondern handelt in seiner Funktion als Ehrenbeamter in höchstem Maße unverantwortlich. Diese falsche Darstellung wird sogar als Hauptargument für die Abberufung von Lars Schildknecht herangezogen, ein Vorgehen, das jeglicher sachlichen Grundlage entbehrt. Nach § 34 Abs. 1 GO SH sind Bürgermeister und Verwaltung verpflichtet, die Gemeindevertretung wahrheitsgemäß zu unterrichten. Von einer Wehrführung, die sich aktiv in den politischen Prozess einbringt, ist dieselbe Wahrhaftigkeit zu erwarten. Wer stattdessen bewusst falsche oder irreführende Behauptungen in die Debatte einführt, untergräbt nicht nur die Entscheidungsgrundlage der Gemeindevertretung, sondern beschädigt auch das Vertrauen in die Integrität kommunaler Ehrenämter.

Noch schwerer wiegt die Tatsache, dass die Wehrführung nur zwei Tage nach Einreichung des Antrags bereits informiert war, obwohl der Antrag beim Bürgermeister und der Verwaltung eingereicht wurde. Bis heute ist ungeklärt, wer die Information umgehend an die Wehrführung weitergegeben hat. Meine Nachfrage dazu blieb bis heute unbeantwortet, weder vom Bürgermeister Kaczmarczyk, noch von der Projektausschussvorsitzenden Kaczmarczyk, noch von der Wehrführung. Dieses Schweigen ist erschreckend und wirft erhebliche Fragen nach Transparenz und Loyalität auf.

Besonders kritisch empfinde ich, dass sowohl der Wehrführer als auch sein Stellvertreter Mitglieder der noch existenten Wählergemeinschaft MOIN sind. Gleichzeitig ist die zuständige Mitarbeiterin des Amtes Preetz-Land, die die Verwaltungsvorlage zu unserem Antrag erstellt hat, selbst aktives (Zweit-) Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn. Diese Verflechtungen sehe ich aktuell als problematisch an, wenn es darum geht, neutrale Bewertungen zu gewährleisten.

Hinzu kommt, dass die bereits öffentlich einsehbare Verwaltungsvorlage den Eindruck vermittelt, zusätzliche Mitglieder verursachten kaum Kosten. Es wird darauf verwiesen, dass Schutzausrüstung nur einmalig beschafft werde und Versicherungsbeiträge unabhängig von der Mitgliederzahl seien. Vollständig ausgeblendet werden jedoch laufende Kosten für Ausbildung, Lehrgänge und insbesondere Fahrschulen zum Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnisse. Der Eindruck „alles in bester Ordnung“ ist daher irreführend.

Die Diskussion über eine Obergrenze der Einsatzabteilung ist notwendig, legitim und politisch geboten. Sie stellt keine Geringschätzung der Feuerwehr dar, sondern Ausdruck haushaltspolitischer Verantwortung.

Statt Transparenz und fairer Debatte erleben wir Schweigen, Verdrehungen und Versuche der Ausgrenzung. Das schwächt nicht nur die politische Kultur, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine saubere Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Feuerwehr.