2023-04-19 | Wie können Sie Ihre Stimmen vergeben

Zur Kommunalwahl hat jede wahlberechtigte Person in unserer Gemeinde sieben Stimmen, die von dieser vergeben werden dürfen.

Insgesamt stehen von CDU (1), MOIN Schellhorn (7) und SWG (7) 15 Direktkandidat*innen in Schellhorn zur Wahl.

Auf diese Direktkandidat*innen können die sieben Stimmen verteilt werden.

Ich betone können, weil auch weniger als sieben Stimmen vergeben werden dürfen, ohne dass der eigene Wahlzettel ungültig wird.

Acht „Kreuze“ oder mehr hingegen führen zur Ungültigkeit des eigenen Wahlzettels.

Üblicherweise wird durch die Wählenden en bloc gewählt, das bedeutet, alle Stimmen werden den Kandidat*innen einer Partei oder einer Wählergemeinschaft gegeben.

Das erkennen Sie in unserem Ort auch an den Wahlplakaten der Wählergemeinschaften, die dafür werben, dass die Wählenden Ihre sieben Stimmen der jeweiligen Wählergemeinschaft geben mögen.

Wussten Sie aber, dass Sie auch gemixt wählen dürfen?

Folgend ein paar beispielhaft aufgeführte Szenarien für unseren Ort, die Sie zur (Aus-) Wahl haben:

  • 1 Stimme CDU | 0 Stimmen MOIN | 0 Stimmen SWG – en bloc
  • 0 Stimme CDU | 7 Stimmen MOIN | 0 Stimmen SWG – en bloc
  • 0 Stimme CDU | 0 Stimmen MOIN | 7 Stimmen SWG – en bloc
  • 1 Stimme CDU | 6 Stimmen MOIN | 0 Stimmen SWG
  • 1 Stimme CDU | 3 Stimmen MOIN | 3 Stimmen SWG
  • 1 Stimme CDU | 3 Stimmen MOIN | 2 Stimmen SWG
  • 1 Stimme CDU | 2 Stimmen MOIN | 2 Stimmen SWG

Das Wahlverfahren, welches zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein zur Anwendung kommt, ist das Sainte-Laguë-Verfahren.

Eine gute Erklärung finden Sie bei Wikipedia.

Herr Detlev Karsten hat auf seiner Homepage beispielhaft für Schellhorn erläutert, wie dieses Verfahren angewendet wird.


Zur Kommunalwahl 2018 waren folgende Werte vom Statistikamt Nord festgehalten worden:

Die Wahlbeteiligung lag 2018 damals bei 63,5 %.