2024-06-21 | Amt Preetz-Land muss sich neu konstituieren | Die Ursache liegt in Schellhorn

UPDATE 3 [21.07.2024]
Spannende Äußerungen vom Leitenden Verwaltungsbeamten Krebs zu der Thematik finden Sie im aktuellen Amtsschimmel Juli 2024.

Es ist so schön einfach, die Schuld an diesem Fiasko dem Kreis Plön und dem Innenministerium zuzuweisen. Wenn es für Herrn LVB Krebs doch so klar war, wie der Kreis Plön hätte agieren müssen, dann frage ich mich, weshalb er als LVB das nicht vom Kreis Plön eingefordert hat.

Das genau ist der Aspekt, den ich unserer Leitung des Amtes Preetz-Land vorwerfe. Schaden durch Unterlassen verursacht zu haben und diesen jetzt auch medial abzuwälzen auf den Kreis Plön und das Innenministerium.

Und dann antwortet Landrat Demmin mir auf meine Anfrage beim Kreis hin tatsächlich noch, dem LVB und dem Amtsvorsteher sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Aber wer hat denn dann Schuld an dieser Misere?

UPDATE 2 [10.07.2024]
Die erneute konstituierende Sitzung soll nunmehr am 22. August ab 17:30 Uhr im Leckerhölken Hus stattfinden. Ein Folgetermin für den Fall, dass nicht alle TOP befasst werden, ist bereits für den 23. August ab 19:30 Uhr, ebenfalls im Leckerhölken Hus, anberaumt.

UPDATE 1 [07.07.2024]
Da die Sitzung bis dato nicht im Sitzungsinformationssystem offen einsehbar erfasst ist und auch keine öffentliche Bekanntmachung existiert, gehe ich davon aus, dass die Sitzung nicht am 8. Juli 2024 stattfindet. Ich berichte nach…

Wie im Amt Preetz- Land, so auch im Amt Schlesen-Selent. Die Blockade des dortigen CDU Vertreters und Nichtbesetzung bedingt ebenfalls eine neue Konstituierende Sitzung des Amtsausschusses und macht alle Beschlüsse im letzten Jahr nichtig…

Eigentlich kann man nur noch darüber lachen, was alles unserem Herrn Bürgermeister Johanssen, zugleich Herrn Amtsvorsteher des Amtes Preetz-Land, alles so widerfährt.

Heute um 17:31 Uhr informierte Bürgermeister Johanssen (SWG) die Mitglieder der Schellhorner Gemeindevertretung darüber, dass sich der Amtsausschuss des Amtes Preetz-Land neu konstituieren muss. Denn am 17. Juni 2024 hatte das Amt Preetz-Land ein Schreiben des Landrates des Kreises Plön erreicht, mit dem festgestellt wurde, “dass die konstituierende Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Preetz-Land am 13. Juli 2023 nicht den rechtlichen Ansprüchen” entsprach.

Die Begründung: “Die „weiteren Mitglieder von den Gemeindevertretungen“ (nur möglich in Schellhorn und Lehmkuhlen) sind binnen 60 Tagen nach dem Tag der Gemeindewahl zu wählen. Da aus der Gemeinde Schellhorn kein weiteres Mitglied entsendet wurde, hätte der Amtsausschuss sich nicht konstituieren dürfen.”

Das hat zur Konsequenz, dass die seit der Kommunalwahl 2023 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses unseres Amtes Preetz-Land nicht rechtsgültig sind und der Amtsausschuss aktuell nicht handlungsfähig ist. Bittere Folge: “Die im Amtsausschuss seit der Kommunalwahl gefassten Beschlüsse (und Wahlen) sind, sofern rechtserheblich, rechtskonform zu wiederholen.”

Ich habe mal kurz im Sitzungsinformationssystem gestöbert, was unser Amtsausschuss alles so gemacht hat in der aktuellen Wahlperiode:

  • 6 Sitzungen des Amtsausschusses
  • 3 Sitzungen des Strategieausschusses des Amtsausschusses
  • 2 Sitzungen des Projektausschusses des Amtsausschusses
  • 46 Vorlagen, respektive Beschlussvorlagen/Beschlüsse gibt es
  • Highlights:
    • Digitales Anordnungswesen
    • Grundschule Barkauer Land; hier: Vergabe Architektenleistung und weiteres Vorgehen für den Neubau Mensa
    • Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
    • Haushaltssatzung 2024
    • Neufassung der Geschäftsordnung
    • Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Preetz-Land
    • Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
    • Anschaffung der App “MyVoting” für das Ehrenamt zur Unterstützung des Ratsinformationssystems
    • Abschluss Mietvertrag Flüchtlingsunterkunft

Wie verhalten sich Vertragsabschlüsse, wenn diese auf nichtigen Beschlüssen basieren? Reicht eine Heilung durch erneute Beschlussfassung? Ich kann mir das nicht vorstellen.

Das Amt plant laut Bürgermeister/Amtsvorsteher Johanssen eine Wiederholung der Konstituierenden Sitzung am 08.07.2024. Das Amt und die Kommunalaufsicht sollen mit Hochdruck daran arbeiten, die Sitzung entsprechend vorzubereiten.

Jetzt zitiere ich direkt aus der Mail vom Bürgermeister, da es wichtig wird:

Auf die Nachfrage des Amtes im Juni letzten Jahres bei der Kommunalaufsicht des Kreises, wie im vorliegenden Fall verfahren werden muss, gab es erst jetzt die oben genannte Antwort aus dem Innenministerium und dem Kreis Plön. Dieses Problem wäre nicht entstanden, wenn die Kommunalaufsicht des Kreises Plön, die innerhalb der 60-Tagesfrist von uns über den Sachverhalt informiert wurde, von ihrem Recht (Pflicht?) Gebrauch gemacht hätte, einen Beauftragten gemäß § 125 GO in den Amtsausschuss zu entsenden.

Es ist natürlich schön einfach für unseren Bürgermeister/Amtsvorsteher Johanssen, jetzt im Nachgang der Kommunalaufsicht des Kreises oder gar dem Innenministerium SH die Schuld zuzuweisen.

Ich habe bereits um 18:45 Uhr an ihn und die Mitglieder der Gemeindevertretung Schellhorn geantwortet, dass man das auch gut und gerne auch aus einem anderem Blickwinkel betrachten kann. Diesen möchte ich hier darstellen:

Das Erfordernis der Wahl der weiteren Mitglieder für den Amtsausschuss steht klar geregelt im § 9 (5) der Amtsordnung SH.

„Die von den Gemeinden zu entsendenden weiteren Mitglieder müssen binnen 60 Tagen nach dem Tag der Gemeindewahl gewählt werden. Der Amtsausschuss muss binnen weiterer 14 Tage zusammentreten; bis zum Zusammentritt des neuen Amtsausschusses bleibt der alte Amtsausschuss tätig.“

Die Konsequenz bei einer Nichteinhaltung des § 9 (5) AO SH ist der § 125 Gemeindeordnung, nämlich die Ersatzvornahme. Solch eine kausale Herleitung von Erfordernis und Konsequenz bei Nichteinhaltung erwarte ich von einer Amtsverwaltung und besonders von der Leitung des Amtes. Denn dass das Amt Preetz-Land sehenden Auges die Konstituierung des Amtsausschusses vornimmt und anschließend mit vakantem Sitz aus Schellhorn rechtsrelevante Beschlüsse fasst, ist ja schon fast grob fahrlässig.

Betrachten wir die Situation doch aber auch einmal aus einem anderen Blickwinkel. Nämlich dem tatsächlich zugrunde liegendem Problem.

  • Der Gemeinde Schellhorn stehen im Amtsausschuss aufgrund der Einwohnerzahl zwei Sitze zu.
  • Einen Sitz belegt der gewählte Bürgermeister (SWG), also Herr Johanssen.
  • Der weitere Sitz gehört in der Regel der zweitstärksten Fraktion (MOIN). Dieser Sitz ist im Amtsausschuss bis dato unbesetzt. Und eben dieser unbesetzte Sitz ist der Grund für dieses nunmehr eingetretene Ereignis.

Man könnte also auch sagen, die Gemeindevertretung Schellhorn hat die Ursache für dieses Fiasko geschaffen. Denn es waren Herr Bürgermeister Johanssen (SWG) und seine sechs weiteren SWG-Mitglieder, die damals meine Wahl aus emotionalen, negativ geprägten Gründen verhindert hatten.

Kurzer Auszug aus meinem Beitrag vom 12.06.2023:

ES KAM DANN, WIE ES KOMMEN MUSSTE… Mit ihren 7 Stimmen verhinderten sie sowohl im ersten als auch zweiten Wahlgang meine Wahl.
WAS WAR DIE INTRINSISCHE MOTIVATION DER SWG? Sahen sie ihre Chance für eine Retourkutsche für den von mir transparent und kritisch geführten Kommunalwahlkampf in deren Richtung. Oder hat der Bürgermeister hier taktisch agiert, weil er sich ja womöglich erneut zum Amtsvorsteher wählen lassen möchte und befürchten muss, dass ich gegen ihn votieren würde?

In der dritten Sitzung unserer Gemeindevertretung am 10.10.2024 erwarteten wir als MOIN Fraktion eine offene Aussprache zu der Blockadehaltung der SWG und den damit verbundenen Konsequenzen für unsere Gemeinde und den Amtsaussschuss.

Hier der relevante Auszug aus meinem Beitrag vom 10.10.2023 zum damaligen TOP 6:

…Kommen wir mal zu den wirklich getätigten, wesentlichen Äußerungen von Bürgermeister Johanssen und den anwesenden Mitgliedern der SWG, denn diese waren nicht so klar und deutlich und schon gar nicht sachlicher Natur…

„Herr Brauer ist als Einzelkämpfer der CDU unterwegs!“
„Die CDU wäre übergewichtet, das entspräche nicht dem Wählerwillen“!
“Herr Brauer ist für die Position nicht tragbar!


Ganz ehrlich? Mich erschütterten diese Aussagen der anwesenden SWG Mitglieder ungemein, besonders letztere. Die Mehrheit der SWG Mitglieder kennt und schätzt(e) meine Arbeit im Kontext der Gemeindepolitik seit vielen Jahren.

Ja, ich war einziger CDU Kandidat zur Kommunalwahl 2023. Die Gründe hierfür sind allen gemeindepolitisch Interessierten bekannt oder auf diesem Blog nachzulesen! Jedoch habe ich mich nie als „Einzelkämpfer“ tituliert, das haben andere aus der Gemeinde getan. Wie kann die CDU übergewichtet sein, wenn es gar keine CDU Fraktion gibt? Es gibt eine MOIN Fraktion, der ich angehöre. Dass CDU und MOIN koalieren bzw. zusammenarbeiten, wurde den Wählerinnen frühzeitig mitgeteilt. Und das Wahlergebnis hat gezeigt, dass die Wählerinnen insgesamt sechs Kandidat*innen von MOIN und CDU in der Gemeindevertretung sehen wollen. Ob das der SWG nun gefällt oder nicht.

Mir dann aber in öffentlicher Sitzung vor anwesenden Bürger*innen die charakterliche Eignung für die Besetzung des Postens des weiteren Mitglieds des Amtsausschusses abzusprechen, indem Sie konstatieren, ich wäre nicht tragbar für diese Position, überschreitet erheblich Grenzen. Zur Erinnerung, ich bin von Beruf Polizeivollzugsbeamter.

Das war damals wirklich hart an der Schmerzgrenze, was mir so an Äußerungen entgegen flog.

Hätte die SWG mich damals gewählt, so wäre ich das weitere Mitglied der Gemeinde Schellhorn für den Amtsausschuss gewesen und dem Amt wäre dieses jetzt bestehende Fiasko erspart geblieben.

Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung von Innenministerium SH und Kommunalaufsicht des Kreises Plön.