2024-06-21 | SH-WLAN | Vertragslage und Kostenfrage | Aussagen vom BGM fragwürdig

Dieser Beitrag befasst sich mit widerlegbaren öffentlichen und schriftlichen Aussagen von Bürgermeister Johanssen und dem Amt Preetz-Land.

Als im Rahmen der Haushaltsberatungen in der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Schellhorn am 05.02.2024 die Aussage von Bürgermeister Johanssen getätigt wurde, dass in 2024 kein Haushaltsansatz für die öffentlichen WLAN Hotspots in Schellhorn existiere, weil “wir kein Projekt WLAN mehr haben, also auch keine Kosten, daher auch kein Haushaltsansatz.”, war ich irritiert.

Wir betreiben in Schellhorn diverse WLAN Hotspots über die Firma Addix (SH-WLAN). Seinen Ursprung hat das Ganze in der im Februar 2019 eigenmächtigen Bestellung des sogenannten Nikolauspaketes bei der Firma Addix durch den Bürgermeister für unsere Gemeinde. Wir haben damals einen Indoor Access Point (Hotspot) erhalten. Das Nikolauspaket beinhaltete das Angebot von Betrieb und Wartung für 5 Jahre ohne Kosten für die Gemeinde. Nach Ablauf der Zeit gab es zwei Wege, entweder schließt die Gemeinde einen Folgevertrag mit Firma Addix, der Folgekosten für die Gemeinde generiert oder der Hotspot geht zurück an Firma Addix.

Da ich in der 5. Sitzung vom Bürgermeister keine belastbaren Aussagen erhielt (Anm. der Red.: Ich frage mich mittlerweile, ob der Bürgermeister und auch andere, schon länger agierende Mitglieder der Gemeindevertretung (allesamt SWG) an Amnesie leiden – niemand kann/will sich erinnern, wie beim Thema Edeka-Parkplatz), richtete ich im Nachgang zur Sitzung an das Amt entsprechende Fragen und erhielt Mitte Februar auch Antworten:

  1. Welche Verträge bestehen für die Gemeinde Schellhorn mit der Firma Addix? –> Seit 04.2021 ein Vertrag über die Bereitstellung eines WLAN’S mit 6 Accesspoints, das für 5 Jahre von der EU finanziert wird.
  2. Welche Laufzeiten haben diese Verträge? –> 04.2021 bis 03.2026
  3. Welche Kosten verursachen aktuell diese Verträge? –> 0,- EURO
  4. Welche Kosten verursachen zukünftig diese Verträge? –> Aktuell verlängert ADDIX die ersten auslaufenden Verträge je nach Access Point Modell und gewünschtem Serviceumfang für zwischen 5,00 und 7,00 € monatlich pro Gerät. Vorbehaltlich der weiteren Unterstützung der Sparkassen und einer ungefähr gleichen Wirtschaftslage, wird dies auch so bis 2026 beibehalten.
  5. Gab es bereits eine Entscheidung eines Gremiums der Gemeinde, ob eine Verlängerung bestehender Verträge oder der Rückbau erfolgen sollen? –> NEIN
    Sind bereits durch konkludentes Handeln Vertragsverlängerungen und damit Folgekosten entstanden? Falls ja, in welcher Form und Kostenhöhe? –> NEIN

Die Antworten vom Amt vom 13. Februar gingen schlichtweg an der Zielrichtung vorbei, weshalb ich damals erneut umgehend antwortete und eine genauere Prüfung erbat.

Am 19. Februar bekam ich von LVB Krebs zur Antwort, dass das 2018 gestartete Projekt nicht umgesetzt wurde und es nicht zu einem Vertragsschluss kam.

Jetzt wird es spannend. Am 20. Februar !!! wandte ich mich erneut an unseren Bürgermeister mit folgendem Inhalt:

…bitte erklären Sie sich ob der gestrigen Rückmeldung von LVB Krebs. Meines Erachtens gibt es hier jede Menge Ungereimtheiten! Zunächst hatte die CDU Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen im Oktober 2018 Haushaltsmittel für 2019 für das Projekt WLAN beantragt. Das ging auch durch.

Laut beigefügter Mail teilten Sie der GV am 24.01.2019 mit, dass Sie „ohne Rücksprache mit der GV“ ein Nikolauspaket bei Firma Addix (OMNIS | SH-WLAN) für die Gemeinde angemeldet hatten. Das, obwohl Sie damals bereits durch mich informiert waren, was die CDU Fraktion geplant hatte. Sie schufen damals (schon) Fakten, ohne dass der Projektausschuss darüber befasst hatte. In der 3. Sitzung des Projektausschusses am 27.03.2019 stimmte die SWG schließlich zugunsten des von Ihnen bestellten und für 5 Jahre kostenneutralen Nikolauspaketes der Firma Addix zur Ausstattung von Innenbereichen, wie der Gilde. Der ganzheitliche Vorschlag der CDU wurde damals von der SWG abgelehnt.

Nach Ihrer Bestellung und im Rahmen der Befassungen berichteten Sie damals davon, dass auch für das Amt ein Nikolauspaket der Firma Addix „bestellt“ wurde.

Im Anschluss warteten wir auf den Glasfaserausbau im Ort, bevor das Nikolauspaket verbaut wurde. Am 13.02.2020 berichtete ich als PrA-Vorsitzender im Rahmen der 5. Sitzung des PrA auf Basis von Informationen von Ihnen davon, dass das Nikolauspaket der Gemeinde in der Gilde erst nach Abschluss der Malerarbeiten angebracht werden sollte.

Schließlich gewann das Amt Ende 2020 (Herr LVB Krebs war hier tätig, ohne uns als Gemeinde zu informieren und trotz Beschlusses der GV, zunächst nur Indoor versorgen zu wollen) für unsere Gemeinde eine Ausschreibung der EU, welche mit der Initiative WiFi4EU das mobile Internet voranbringen wollte. Die Umsetzung sollte schließlich ebenfalls mit Firma Addix erfolgen. Laut einem Mailausschnitt von Firma Addix an Sie bezieht sich auch Firma Addix auf ein Nikolaus-Paket, das unserer Gemeinde gehört.

Und jetzt, viele Jahre später, erst auf jüngste Nachfrage meinerseits, wie es mit der Weiterfinanzierung des bereits vorhandenen einen Addix Paketes aus Januar 2019 aussieht, erhalte ich gestern vom Amt die Antwort, dass es damals nie zu einem Vertragsschluss zwischen Firma Addix und Gemeinde Schellhorn kam.

Wann wollten Sie die Gemeindevertretung dazu informieren? Oder eine andere Frage! Wurde bei uns in Schellhorn ein Gerät mit der WiFi4EU Initiative verbaut, für das Sie als BGM nie einen Vertrag mit Firma Addix abgeschlossen hatten? Klären Sie dies bitte weiter auf und geben an die Gemeindevertretung eine belastbare Rückmeldung. Ich tendiere dazu, Rücksprache mit Firma Addix zu führen und die Geräte an unseren Gemeindestandorten dahingehend prüfen zu lassen…

Wie so oft, vermochte Bürgermeister Johanssen weder zeitnah noch schriftlich meine Fragen beantworten. Es war schließlich die 6. Sitzung der Gemeindevertretung Schellhorn am 29.04.2024, wo er unter TOP 4 “Bekanntgaben des Bürgermeisters” folgendes verkündete:

…Fragen von Herrn Brauer: … WLAN: Es gibt freien Zugang am Sportplatz, im Gildehus, in der Feuerwehr, im Amt, im Landhaus, am Parkplatz des Amtes und bei Edeka.
Kosten stehen für die nächsten Jahre nicht an, wenn es soweit ist, bekommen wir von der Firma Addix ein Angebot. Verträge gibt es nicht.

Da ich selbst dieser 6. Sitzung nicht beiwohnen konnte, habe ich diese mündliche Rückmeldung vom Bürgermeister auf meine Anfrage von Mitte Februar 2024 Mitte Mai 2024 erhalten. Wie ich finde, eine sehr umfangreiche und qualitativ hochwertige Rückmeldung, für die man schon mal gut und gerne drei Monate benötigt.

We bereits im Februar angekündigt, habe ich mich schließlich am 18.06.2024 abends schriftlich mit Fragen an Firma Addix gewandt und und bereits am 20.06.2024 eine umfassende und Transparenz schaffende Beantwortung meiner Anfrage erhalten:

Das Nikolaus-Paket war kostenfrei, da es von den Sparkassen des Landes gesponsert wurde. Einzige Voraussetzung: Teilnahmebekundung der Gemeinde, stellvertretend auch Ämter, und Unterschrift eines zuständigen Bürgermeisters oder Amtsleiters. Dies ist in Schellhorn so geschehen, sodass hier ein Gerät für die Gemeinde „gewonnen“ wurde und ein weiteres Gerät direkt an das Amt ging. Der Vertrag sah den Access Point als Leihgabe und 5 Jahre Service vor. Wie Sie korrekt bemerkt haben, endet dieses Paket in diesem Jahr. Sie erhalten in Kürze ein Angebot von uns, unseren Service zur Systempflege (Software und Sicherheitsupdates sowie Gerätetausch bei Defekt) sowie die Funktionen des #sh_wlans (Captive Portal-Funktionen Datentunnel zu uns, somit auch “Störerhaftung“).

Ich erfuhr also binnen eines Tages von dem Vertragspartner unserer Gemeinde, dass:

  • eine Teilnahmebekundung der Gemeinde Schellhorn für das Nikolauspaket, unterzeichnet vom Bürgermeister, der Firma Addix vorliegt,
  • Die Gemeinde 2019 ein Gerät “gewonnen!” hatte,
  • Der Vertrag den Access Point als Leihgabe und 5 Jahre Service vorsah. Es also einen Vertrag gab!
  • Der Vertrag in 2024 endet und Schellhorn in Kürze ein Angebot für einen Folgevertrag erhält.

Aber es kommt noch besser. Ich leitete Bürgermeister Johanssen und LVB Krebs am 20.06.2024 die Antwort von Firma Addix zu und erhielt am 21.06.2024 folgende Antwort vom LVB:

…die beiden Geräte aus dem Nicolauspaket wurden erst mitinstalliert, als die Gemeinde Schellhorn fünf Accesspoints über das Wifi4you-Programm der EU im Jahr 2021 gewonnen hatte. Diese beiden Geräte befinden sich im Amt Preetz-Land und werden zukünftig durch das Amt bezahlt, wenn die Geräte das erste Mal kostenpflichtig werden (2025).
Ich sehe daher keinen Fehler in der Aussage des Bürgermeisters, die er in der 6. Sitzung der GV Schellhorn getätigt hat. Auch in meiner Aussage sehe ich keinen Fehler.
Alle 7 Geräte wurden uns unentgeltlich übereignet. Einen Vertrag für die ersten 5 Jahre der Laufzeit gibt es nicht. 2 Geräte werden nächstes Jahr von Amt bezahlt, da sie sich auch im Amt befinden. Es wird dann erstmalig ein Vertrag zwischen dem Amt und der Fa. Addix geschlossen. Auf die Gemeinde Schellhorn wird dies erst im Jahr 2026/27 zukommen.

Abschließend meine erneut erklärende Antwort vom 21.06.2024 an LVB Krebs:

Wenn Sie, Herr Krebs, schreiben „Einen Vertrag für die ersten 5 Jahre der Laufzeit gibt es nicht.“, dann kann ich dem nicht zustimmen. Mit dem damaligen Angebot des Nikolauspaketes der Firma Addix an die Kommunen und der Erklärung des Bürgermeisters, für unsere Gemeinde solch ein Paket zu ordern und dann schließlich auch im Februar 2019 erhalten zu haben, entstand ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zu dem Vertragsgegenstand. Jegliche von mir vorgelegte schriftliche Kommunikation bestätigt dieses Zustandekommen eines Vertrages.”

Quelle: https://www.uni-potsdam.de/
„Bei einem Vertrag handelt es sich stets um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, d.h. er enthält die Willenserklärungen mehrerer Personen, die miteinander übereinstimmen müssen. Eine genaue Definition für den Begriff des Vertrags bzw. eine Vorschrift, wie er konkret zustande kommt, sucht man im BGB jedoch vergeblich. Allerdings werden in den §§ 145 – 157 BGB der Antrag bzw. das Angebot und die Annahme genauer geregelt. Diese Willenserklärungen bilden die zentralen Grundbausteine eines Vertrags.
Merke: Jeder Vertrag kommt durch (mindestens) zwei inhaltlich übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme gem. §§ 145 ff. BGB, zustande.“

“Sie werden nicht bestreiten können, dass das im vorliegenden Falle gegeben ist! Der Vertrag zwischen Addix und Gemeinde Schellhorn (abgeschlossen durch den BGM) besagt im Kern, dass ab Bereitstellung (02/2019) für 5 Jahre Betrieb und Wartung keine Kosten entstehen. Das bestätigte auch Firma Addix auf Anfrage. Das heißt ganz klar, wir als Gemeinde Schellhorn halten einen VERTRAG mit Firma Addix für ein derzeit kostenlos bereitgestelltes Gerät aus der Nikolaus Aktion. Dass das Gerät erst später verbaut wurde und dass das Gerät später auch im Amt verbaut wurde, spielt dabei keine Rolle. Deshalb wird Firma Addix ja auch an die Gemeinde ein Vertragsangebot senden, dass den Weiterbetrieb des Gerätes sicherstellen soll. Wenn Sie also weiter schreiben „Ich sehe daher keinen Fehler in der Aussage des Bürgermeisters, die er in der 6. Sitzung der GV Schellhorn getätigt hat.“, dann muss ich dem vehement widersprechen. Wie Sie übrigens ständig auf 2020 für die beiden Nikolausgeräte kommen, weiß ich nicht. Vertragsabschluss und Überlassung der Geräte war Anfang 2019 und damit endet der Vertrag Anfang 2024 und nicht 2025. Die anderen Geräte aus der Wifi4EU Aktion will ich gar nicht näher betrachten. Wenn das Amt Preetz-Land nunmehr Nutzender dieses Gerätes im Amt ist, wie sie ausführen, dann gibt es doch sicher eine rechtsgültige Erklärung zwischen den Vertragsparteien Addix – Gemeinde – Amt, aus der eben diese Überlassung des Vertragsgegenstandes von der Gemeinde auf das Amt übergegangen ist. Diese hätte ich dann gerne zur Kenntnis, sicher aber auch Firma Addix. Und ich hätte gerne früher eben jene Information gehabt, hatte ich doch bereits gefragt, wo die WiFi Geräte der Gemeinde und ganz konkret dieses WiFi Gerät verbaut ist. Also auf den Punkt gebracht. Weder Ihre Aussagen noch die des BGM halten einer sachlichen Prüfung stand. Ich fordere daher zum Wohle unserer Gemeinde und im Sinne einer vertragsrechtlich sauberen Haushaltsführung eine nachhaltige Klärung und Bereinigung der Vertragsangelegenheiten zwischen Amt – Gemeinde – Firma Addix.”

Fehlerkultur sieht anders aus! Bürgermeister Johanssen und auch alle anderen Mitglieder der Gemeindevertretung schweigen sich übrigens noch aus.

Und wofür das Ganze, fragt sich jetzt bestimmt der eine oder andere… Aus mehreren Gründen, bleibt mir da nur als Antwort:

  • Es geht um den Erhalt der WLAN Hotspots in unserer Gemeinde, einem gerne genutzten Angebot unseres Ortes für uns Einwohner.
  • Es geht um Haushaltsklarheit und -wahrheit, um Haushaltsvorsorge, Haushaltsplanung.
  • Es geht um vertragliche Klarheit für unsere Gemeinde.
  • Es geht darum, den Bürgermeister, die Mitglieder der Gemeindevertretung und das Amt zu sensibilisieren, dass wir alle eine Verantwortung für unsere Gemeinde tragen.
  • Es geht darum, aufzuzeigen, dass wieder einmal stark verzögert, nicht belastbare Aussagen vom Bürgermeister getätigt wurden.
  • Es geht darum, negativ geprägte Verhaltensmuster des Bürgermeisters aufzuzeigen.