Digitale Kommunikationsplattformen sind längst Teil des öffentlichen Raums – auch in Gemeinden. Doch was passiert, wenn man aus einer zentralen Gruppe ausgeschlossen wird, ohne dass es nachvollziehbare Gründe gibt? Mein Fall zeigt, dass es bislang kaum Schutzmechanismen gegen digitale Willkür gibt. Besonders brisant: Zum Zeitpunkt meines Ausschlusses verstieß ich gegen keine geltende Regel – erst nachträglich wurden die Gruppenregeln angepasst.
Mein Weg führte mich zunächst zur Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein, die jedoch ihre Zuständigkeit verneinte – und dabei den Digital Services Act (DSA) völlig ignorierte. Gleichzeitig zeigt sich, dass Facebook bislang nicht auf meine Beschwerde reagiert hat. Und eine neue Gruppenregel räumt den Admins von Schellhornbook absolute Entscheidungsgewalt über Sperrungen ein – ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Aber gerade der Digital Services Act (DSA) könnte in diesem Vorgang für Veränderungen sorgen.
Kurz zur Erinnerung. Am 19. Januar 2025 wurde ich aus der Facebook-Gruppe Schellhornbook ausgeschlossen. Diese Gruppe ist kein offizielles Angebot der Gemeinde, sondern wird privat von zwei Administratorinnen geführt. Dennoch nutzen viele Bürgerinnen und Bürger die Plattform, um sich über Termine, Veranstaltungen und kommunale Entwicklungen auszutauschen.
Ich hatte dort folgende Beiträge veröffentlicht:
- Eine sachliche Ankündigung einer Gemeindevertretungssitzung
- Einen Hinweis auf den Rücktritt des Bürgermeisters
- Einen sachlichen Beitrag über eine Sitzbankspende
Mein Ausschluss erfolgte ohne Vorwarnung, ohne Begründung und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme. Siehe meinen vorherigen Beitrag.
Was meinen Fall besonders brisant macht:
- Eine der beiden Administratorinnen ist Mitglied der Gemeindevertretung Schellhorn und gehört der SWG-Fraktion an.
- Die SWG stellt in der Gemeindevertretung die Mehrheit und stellt die Bürgermeisterin.
- Ich selbst bin Gemeindevertreter der Opposition (MOIN-Fraktion, CDU).
- Zum Zeitpunkt meines Ausschlusses existierte keine Regel, die meine Beiträge untersagt hätte. Erst nach meinem Ausschluss wurden die Gruppenregeln angepasst und verschärft.
Das wirft die Frage auf: Wurde ich ausgeschlossen, obwohl ich gegen keine Regel verstoßen habe – und wurde erst danach eine passende Regel eingeführt?
Da mein Ausschluss für mich nicht nachvollziehbar war, wandte ich mich an die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein. Ich wollte klären lassen, ob mein Ausschluss möglicherweise eine unzulässige Benachteiligung darstellt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine der Administratorinnen selbst kommunalpolitisch aktiv ist und dass die Gruppenregeln erst nachträglich geändert wurden.
Die Antwort der Antidiskriminierungsstelle kam schnell:
„Ihr Anliegen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Antidiskriminierungsstelle, da keine Diskriminierung nach den Kriterien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorliegt.“
Diese Begründung scheint formal korrekt, da das AGG sich normativ nur auf bestimmte Diskriminierungsmerkmale bezieht (z. B. Geschlecht, Herkunft, Alter). Allerdings wurde in der Antwort keinerlei Verweis auf den Digital Services Act (DSA) gegeben, obwohl dieser seit Februar 2024 gilt und neue Regeln für Moderationsentscheidungen auf digitalen Plattformen vorschreibt.
Ich schrieb die Antidiskriminierungsstelle ein zweites Mal an und verwies auf den DSA, insbesondere auf die neuen Vorschriften zu Transparenz (Art. 17 DSA) und Widerspruchsrechten (Art. 20 DSA). Doch auch hier kam schnell folgende erneut ablehnende Antwort:
„Es mag sein, dass hier gegen andere rechtliche Vorgaben verstoßen wurde, jedoch kann ich Ihnen trotzdem nicht weiterhelfen.“
Die Antidiskriminierungsstelle hätte mich meines Erachtens zumindest auf alternative Anlaufstellen hinweisen können – etwa die Bundesnetzagentur, die als Digital Services Coordinator (DSC) für die Durchsetzung des DSA zuständig ist. Diese Information musste ich mir jedoch selbst erarbeiten.
Vergleich: Gruppenregeln vor und nach meinem Ausschluss
Thema | Alte Regeln (vor meinem Ausschluss) | Neue Regeln (nach meinem Ausschluss) |
---|---|---|
1. Authentisches Profil | Nur Mitglieder mit echtem Profil erlaubt. Gewerbliche Postings sollten ein Impressum haben. | Unverändert. |
2. Beiträge | Nur aktuelle Beiträge aus Schleswig-Holstein erlaubt. | Unverändert. |
3. Urheberrecht | Nur eigene oder lizenzfreie Fotos erlaubt. | Regel entfernt. |
4. Beiträge & Kommentare | Jeder ist für seinen Inhalt selbst verantwortlich. | Regel entfernt. |
5. Respektvoller Umgang | Keine Regel dazu. | Neu eingeführt: „Beleidigungen, Mobbing oder Diskriminierung sind nicht erlaubt.“ |
6. Politische Diskussionen | Keine Einschränkung zu politischen Inhalten. | Neu eingeführt: „Politische Meinungen, Debatten oder Inhalte sind nicht erwünscht.“ |
7. Werbung | Werbung für Veranstaltungen, Nachrichten erlaubt. | Geändert: Nur mit Genehmigung der Admins. |
8. Meldeverfahren | Keine Regel dazu. | Neu eingeführt: „Problematische Inhalte sollen an die Admins gemeldet werden.“ |
9. Sprache und Nettikette | Keine Regel dazu. | Neu eingeführt: „Sarkasmus oder ironische Kommentare sollten so formuliert sein, dass sie niemanden verletzen.“ |
10. Entscheidungsgewalt der Admins | Keine Regel dazu. | Neu eingeführt: „Admins haben das letzte Wort und dürfen Mitglieder entfernen.“ |
Mein Fazit:
- Zum Zeitpunkt meines Ausschlusses gab es keine Regel gegen politische Inhalte.
- Erst nach meinem Ausschluss wurde das Verbot politischer Diskussionen eingeführt.
- Gleichzeitig haben sich die Admins mit Regel 10 absolute Entscheidungsgewalt eingeräumt – ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Laut dem DSA müssen Plattformen wie Facebook jedoch sicherstellen, dass:
- Moderationsentscheidungen begründet werden (Art. 17 DSA).
- Gesperrte Nutzer eine Möglichkeit zum Widerspruch haben (Art. 20 DSA).
Da Facebook schweigt und die Antidiskriminierungsstelle sich als nicht zuständig erklärt hat, habe ich meinen Fall nun bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht.
Ich werde weiter berichten, ob der DSA hier tatsächlich Schutz bietet – oder nur auf dem Papier existiert.