Der folgende Beitrag stellt meine eigene Wahrnehmung auf Basis meiner gefertigten Notizen dar. Die offizielle Niederschrift zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung liegt bereits im Sitzungsinformationssystem des Amtes Preetz-Land vor.
LINK zu den Sitzungsunterlagen im Sitzungsinformationssystem des Amtes
Am 14.09.2023 kam auf Bestreben der MOIN Fraktion die Gemeindevertretung Schellhorn um 19:30 Uhr im Landhaus Schellhorn zu ihrer 3. Sitzung zusammen (siehe mein Beitrag).
Es fehlten die 2. stv. Bürgermeisterin Annegret Heckel sowie die SWG Fraktionsvorsitzende Claudia von Dohlen. Damit waren 11 Gemeindevertreter*innen (5x SWG, 6xMOIN) anwesend und die Beschlussfähigkeit gegeben.
Es waren erneut etwas über ein dutzend interessierte Schellhorner*innen als Gäste anwesend.
Dass eine Sitzung im September 2023 notwendig war, haben mir die Befassung der Themen und der Verlauf der Sitzung vollkommen bestätigt. Die Diskussionen zu egal welchem TOP dürfte jedem Anwesenden aufgezeigt haben, dass jede Menge Arbeit vor der Gemeindevertretung liegt und nicht gewartet werden kann, bis Bürgermeister Johanssen oder das Amt die politisch verantwortliche Gemeindevertretung mit entsprechenden Informationen oder Beschlussfassungen versorgt.
Die Art und Weise des Zustandekommens dieser dritten Sitzung, die vielen Diskussionen mit Bürgermeister Johanssen im Vorwege hierzu sowie sein Verhalten in konkreten Punkten sind vor dem Hintergrund der Sitzung umso unverständlicher.
Es wurde in Teilen auch sehr deutlich, dass die Mitarbeitenden des Amtes an ihren Belastungsgrenzen sind. Dabei gilt zu beachten, dass Bürgermeister Johanssen zugleich als (wiedergewählter) Amtsvorsteher des Amtes Preetz-Land fungiert und damit die Verantwortung für die aktuelle (Nicht-) Leistungsfähigkeit des Amtes trägt.
TOP 1: Fragen Einwohnerschaft
Es wurden drei Fragen gestellt… Achtung! Fehler in der öffentlichen Niederschrift, hier werden vier Fragen aufgelistet. Die Punkte 3 und 4 gehören thematisch aber zusammen!
- Warum erfolgte bisher keine Sitzung des Projektausschusses und somit keine Benennung von Projektbetreuern?
- Lars Schildknecht antwortete, dass dem Amt eine Sitzung im Juli vor den Sommerferien nicht möglich war und im August keine Einigung auf einen Termin erfolgte
- Wie ist die Zuständigkeit der Flüchtlingsbeauftragten im Amt Preetz-Land?
- Besteht die Möglichkeit der Abschaffung der Zusatzkosten für die Mittagsverpflegung in der KiTa Pusteblume?
- Begründung der Elternschaft: Über das Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) wurden mehr Kosten eingenommen, die der Elternschaft zugute kommen könne.
- Bürgermeister Johanssen stellt in Aussicht, dies im Rahmen der kommenden Haushaltsgespräche der Gemeinde zu behandeln.
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung vom 29.06.2023
- Ich forderte eine Ergänzung bei TOP 6.2, nämlich die Aufnahme der beschlossenen konkreten Gebührenhöhe, wie sonst auch, damit Transparenz für die Bürger vorhanden ist.
- Steffen Kaczmarczyk beantragte eine Korrektur bei TOP 3, das korrekte Stimmenverhältnis damals war 13xja, 0x nein, 0x Enthaltung und nicht 11xja, 0x nein, 2x Enthaltung.
- Achtung! Fehler in der öffentlichen Niederschrift, hier wird auf TOP 2 verwiesen…
- Anschließend wurde die Niederschrift mit den Änderungen zur Abstimmung gegeben: 11xja, 0x nein, 0x Enthaltung.
TOP 3: Feststellung der Tagesordnung
- Der Bürgermeister und die SWG Fraktion stellten keine Anträge auf Ergänzungen von Tagesordnungspunkten.
- Der MOIN Fraktionsvorsitzende Lars Schildknecht stellte vorbesprochen drei Anträge und begründete deren Dringlichkeit:
- TOP für Baumaßnahme K53
- Die Geschehnisse rund um diesen TOP habe ich bereits in einem gesonderten Beitrag beleuchtet.
- TOP für Projekte
- Der Bürgermeister erklärte, er würde unter den TOP 7.2 und 7.3 näher dazu berichten.
- TOP für die Treppe am Spielplatz Am Wiesengrund
- Der Bürgermeister sieht die dringliche Notwendigkeit in der Sache nicht.
- TOP für Baumaßnahme K53
- Der Bürgermeister sieht für keinen der drei TOP eine Notwendigkeit der Befassung. Letztlich lässt er einzeln über die Aufnahme der drei TOP abstimmen.
- Da bei keinem der beantragten Tagesordnungspunkte die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, wurde die Tagesordnung nicht erweitert.
- Stimmenverhältnis zur Beschlussfassung: 8x ja, 2x nein (Lars Schildknecht und ich), 1x Enthaltung
TOP 4: Bekanntgaben des Bürgermeisters
- Der Breitbandzweckverband des Kreises Plön teilte mit, dass der Glasfaserausbau für die letzten 5 % am 20.09.2023 starten wird. Dazu zählen unserer Ortsteile Scharstorf und Sophienhof. Das ist ein äußerst erfreuliches Signal.
- Es liegt ein Schreiben des Adeligen Klosters Preetz vor, mit welchem zu einem Fest der ehemaligen Klosterdörfer für den 1./2.9.2024 informiert wird.
- Durch die Baumaßnahme K53 ist die Verkehrsanbindung von Freudenholm (Anm. von mir: insbesondere der Fachklinik) nicht gegeben. Bürgermeister Johanssen bringt die Idee eines temporären Sprottenflotte – Standorts ins Gespräch.
- Bis dato habe ich nichts gehört, was aus dieser Idee von Bürgermeister Johanssen wurde…
- Termine
- 01.11.2023 Strategieausschuss Schellhorn
- 09.11.2023 Strategieausschuss Amt
- 13.11.2023 Gemeindevertretung Schellhorn
- 30.11.2023 Amtsausschuss
- ACHTUNG! Es geht bei den Terminen vornehmlich um den Mietvertrag für das Landhaus Schellhorn („Dorfgemeinschaftshaus“) zwischen dem Amt und der Gemeinde Schellhorn.
- Nach der Bekanntgabe der Termine gab es eine Wortmeldung von Lars Schildknecht zum Vorgehen der Terminierung. Er bat Bürgermeister Johanssen zukünftig um eine gemeinsame Abstimmung von Sitzungsterminen. So, wie es aktuell von Bürgermeister Johanssen gehandhabt würde, ist das ist ein klares Gegeneinander und kein Miteinander.
- Letztlich „würgte“ der Bürgermeister die Wortmeldung von Herrn Schildknecht ab. Insbesondere seine Aussage und auch der Unterton von Bürgermeister Johanssen waren an dieser Stelle mehr als unangebracht. So wie schon bereits Detlev Karsten auf seiner Webseite schrieb: „Der Bürgermeister gelobte daraufhin – nach meiner Wahrnehmung mit einem ironischen Unterton – sich besser mit den Möglichkeiten der E-Mail-Technik vertraut zu machen.„.
TOP 5: Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023 gem. § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
- Der Wahlprüfungsausschuss schlägt der Gemeindevertretung gemäß § 66 GKWO folgende Beschlussfassung vor:
- Gemäß § 39 Nummer 4 des GKWG wird die Wahl für gültig erklärt.
- Stimmenverhältnis zur Beschlussfassung: 11 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 6: Aussprache und Beratung über die Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Amtsausschuss
Dieser TOP hatte es, rückblickend betrachtet, in sich. Die offizielle Niederschrift wird dem hier Erlebten nicht im Ansatz gerecht. Wie auch bei einer Ergebnisniederschrift. Wie Detlev Karsten bereits auf seiner Webseite zum Beitrag der 3. Sitzung der GV schrieb, wurde der Umgangston zeitweise ziemlich rau.
Der Hintergrund für den von der MOIN Fraktion angemeldeten TOP ist, von der SWG Fraktion endlich einmal zu erfahren, welche konkreten Gründe für die Nichtwahl meiner Person in den Amtsausschuss seitens der SWG bestehen und wie diese ggf. beseitigt werden werden können.
Detlev Karsten sieht die Ursache in den mit meinen Blog-Beiträgen „geführten Angriffen, insbesondere gegen den Bürgermeister aber auch gegen einige Gemeindevertreter…“.
Angriffe – Ein mächtiges Wort! Insbesondere in heutigen Zeiten!
Laut Detlev Karstens Ausführungen erklärte die SWG-Fraktion klar und deutlich, dass für sie die Wahl des CDU-Vertreters nicht vorstellbar sei. Alle anderen Vorschläge würden von ihr unterstützt werden.
Kommen wir mal zu den wirklich getätigten, wesentlichen Äußerungen von Bürgermeister Johanssen und den anwesenden Mitgliedern der SWG, denn diese waren nicht so klar und deutlich und schon gar nicht sachlicher Natur.
- „Herr Brauer ist als Einzelkämpfer der CDU unterwegs!“
- „Die CDU wäre übergewichtet, das entspräche nicht dem Wählerwillen“!
- „Herr Brauer ist für die Position nicht tragbar!
Ganz ehrlich? Mich erschütterten diese Aussagen der anwesenden SWG Mitglieder ungemein, besonders letztere. Die Mehrheit der SWG Mitglieder kennt und schätzt(e) meine Arbeit im Kontext der Gemeindepolitik seit vielen Jahren.
Ja, ich war einziger CDU Kandidat zur Kommunalwahl 2023. Die Gründe hierfür sind allen gemeindepolitisch Interessierten bekannt oder auf diesem Blog nachzulesen! Jedoch habe ich mich nie als „Einzelkämpfer“ tituliert, das haben andere aus der Gemeinde getan. Wie kann die CDU übergewichtet sein, wenn es gar keine CDU Fraktion gibt? Es gibt eine MOIN Fraktion, der ich angehöre. Dass CDU und MOIN koalieren bzw. zusammenarbeiten, wurde den Wähler*innen frühzeitig mitgeteilt. Und das Wahlergebnis hat gezeigt, dass die Wähler*innen insgesamt sechs Kandidat*innen von MOIN und CDU in der Gemeindevertretung sehen wollen. Ob das der SWG nun gefällt oder nicht.
Mir dann aber in öffentlicher Sitzung vor anwesenden Bürger*innen die charakterliche Eignung für die Besetzung des Postens des weiteren Mitglieds des Amtsausschusses abzusprechen, indem Sie konstatieren, ich wäre nicht tragbar für diese Position, überschreitet erheblich Grenzen. Zur Erinnerung, ich bin von Beruf Polizeivollzugsbeamter.
Anders als ich scheinen die Mitglieder der SWG offensichtlich fast ausnahmslos auf der persönlichen Kommunikationsebene unterwegs zu sein. Meine sachlichen Kontroversen bezüglich der drei (Noch-) CDU Mitglieder in der SWG, wovon zwei (Claudia von Dohlen und Matthias Struck) auch der SWG Fraktion angehören und hinsichtlich des mittlerweile teils rechtswidrigen Handelns von Bürgermeister Johanssen sind sachlicher Natur. Dass diese Kontroversen sicher auch mit zeitweise schroffem Ton von mir geführt werden, liegt in der Natur der Sache, bilden sie doch ein Echo dessen ab, was insbesondere diese vier in Rede stehenden Personen seit Anfang des Jahres gesagt / getan haben. Nicht zu vergessen sind aber auch die Äußerungen ehemaliger SWG naher Gemeindevertreter und die Verhaltensweisen vieler weiterer SWG Mitglieder seit der Kommunalwahl mir gegenüber. Wenn es nicht mal mehr erlaubt ist, Themen offen anzusprechen und nicht nur hinter verschlossenen Türen zu tuscheln oder Themen gar totzuschweigen, nur „des lieben Friedens willen“, dann hat das nichts mehr mit transparenter Gemeindepolitik zu tun.
Ich habe daher jüngst die SWG schriftlich eindringlich gebeten, zwingend Ihre Position, meine Person betreffend, zu überdenken, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukommen und dabei das Wohl unserer Gemeinde im Blick zu haben.
Im Übrigen wurde ein von mir nach der heftigen Diskussion eingebrachter Sachantrag auf Beschlussfassung von Bürgermeister Johanssen mit der Begründung abgelehnt, dass eine Beschlussfassung nur möglich sei, wenn eine Beschlussvorlage vor der Sitzung schriftlich festgelegt wäre. Es gab nach meinem Antrag einen „Aufschrei“ durch die Mitglieder der SWG, durch anwesende SWG-nahe Gäste sowie durch den Vorsitzenden und Bürgermeister Johanssen. Er und Herr Jann vom Amt verwiesen auf § 39 (3) Gemeindeordnung. Ich erklärte allen Anwesenden, dass dies eine falsche Auslegung der Gesetzeslage sei. Beschlüsse können sehr wohl zu einem auf der Tagesordnung befindlichen TOP in einer Sitzung gefasst werden, ohne dass vor der Sitzung bereits eine Beschlussvorlage vorläge. Wie sonst kämen alternative Beschlussvorschläge im Rahmen von Sitzungen zur Abstimmung? Bürgermeister Johanssen lehnte dennoch als Vorsitzender der Gemeindevertretung meinen Sachantrag mit o.g. Begründung ab, beendete TOP 6 und ging ohne weitere Zulassung von Diskussionen zur Tagesordnung über. Interessant ist, dass später bei TOP 8.3, zu dem vor der Sitzung ebenfalls keine vom Amt erarbeitete Beschlussvorlage vorlag, plötzlich doch ein Beschluss, den die MOIN Fraktion massiv forderte und den der Vorsitzende vor der Abstimmung schließlich schriftlich festhielt, gefasst wurde. Ich wies alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und Gäste auf dieses nicht nachvollziehbare Vorgehen / Verhalten des Vorsitzenden hin. Bei TOP 6 war es demnach nicht möglich, bei TOP 8.3 plötzlich doch.
TOP 7.1 Umstellung auf die Doppik – Leitplan Haushaltsplanung 2024
Der Hintergrund für den von der MOIN Fraktion angemeldeten TOP ist, einen Sachstand vom Amt zur Umstellung auf die „Doppik“ zu erhalten.
Denn mit einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) in 2003 wurde für die Kommunen in Deutschland das Zeitalter zur Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik eingeläutet. Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 konnten die Gemeinden oder Kreise in Schleswig-Holstein alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. 2020 hatte der Landtag die endgültige Umstellung auf ein doppisches Haushaltsrecht bis zum Jahr 2024 beschlossen. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
In der öffentlichen Niederschrift heißt es zu dem TOP lapidar: „Eine E-Mail des Kämmerers wird verlesen und die Angelegenheit diskutiert. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.“. Der Bericht, der per E-Mail gesteuert wurde, also keine E-Mail, ist übrigens nicht im Sitzungsinformationssystem des Amtes eingestellt. Warum eigentlich nicht? Ist es doch eine offizielle Unterlage.
Die Diskussion zu dem TOP 7.1 war ebenfalls ungemütlich, besonders für Bürgermeister Johanssen, zugleich Amtsvorsteher. Das erkannte auch Detlev Karsten, der in seinem Beitrag sogar von „„Schlafmützigkeit“ der Amtsverwaltung“ sprach, die „nicht rechtzeitig für das erforderliche Personal und die erforderliche Fortbildung gesorgt“ hat.
Ich stellte in der Diskussion eben dieses heraus und die zeitgemäße Ausrichtung des Amtes in Frage. Denn es ist aktuell keine Leistungsfähigkeit mehr gegeben. Ich kritisierte insbesondere die Zeitplanung / Umsetzung / Vorbereitung zur Umstellung auf die Doppik, worauf Bürgermeister Johanssen nur mit den Worten antwortete: „Ja, haben wir aber nicht!“. Oder sprach er hier als Amtsvorsteher? Dies fällt bisweilen schwer, es in seinen Aussagen zu unterscheiden.
Wenig später erklärte Bürgermeister Johannsen noch, wie aufwändig die Umstellung auf die Doppik sei und dass deshalb mehr Kosten auf die Gemeinde zukämen, z.B. durch Neueinstellung von Personal im Finanzteam, die damit verbundene Erhöhung der Personalkosten des Amtes und somit die Steigerung der Amtsumlage. Ich kritisierte dieses „Fahren auf Sicht durch das Amt“ scharf und bat um zeitnahe Schätzung der entstehenden Mehrkosten für unsere Gemeinde. Wie soll so eine solide Haushaltsplanung und -vorsorge möglich sein?
Ich hatte unverzüglich nach Übermittlung und Veröffentlichung der Niederschrift, in welcher diese Forderungen nicht enthalten waren, eine Anfrage beim Amt Preetz-Land gestellt und bekam vom Leitenden Verwaltungsbeamten Krebs folgende Rückmeldung:
„Die Gemeinde Schellhorn trägt im Amt Preetz-Land aktuell 15,53 % aller anfallenden Kosten. Die o.g. Personalkosten und Prozesskosten waren bereits im Haushalt 2022 -23 veranlagt und die Folgekosten sind auch im Haushalt 2024 für Amt und Gemeinde bereits enthalten.„
„Da wir keine Erfahrungswerte bei der Umstellung auf die Doppik haben, kann ich Ihnen nicht sagen, wann wir den Haushalt für die Gemeinde Schellhorn vorlegen können, das gilt auch für alle anderen Haushalte der Gemeinden im Amt. Das ist zwar sehr unbefriedigend, aber wir arbeiten mit Hochdruck daran.„
Werfe ich einen Blick auf die sehr akribisch geführte Haushaltsdarstellung auf der Webseite von Detlev Karsten, so ging dieser noch Ende 2022 aufgrund des Haushalts für 2023 von einer Amtsumlage von 12,6% aus, was 281.055 Euro entsprechen müsste. Setze ich den von Herrn Krebs aktuell mitgeteilten Prozentsatz für die Amtsumlage für Schellhorn von 15,53% dagegen, so entspräche dies Kosten in Höhe von 346.411 Euro für unsere Gemeinde. Das sind jährlich 65.456 Euro mehr an Ausgaben. Der von Herrn Krebs mitgeteilte Prozentsatz passt auch nicht zum von Detlev Karsten auf seiner Webseite veröffentlichten aktuellen Prozentsatz von 13,65%.
Genau das sind diese Überraschungspakete, die ich Bürgermeister Johannsen in der Sitzung vorwarf. Die Kosten entstehen uns jetzt und unmittelbar. Keine Lang- oder mittelfristige Planung. Seit dem 01.10.2023 verstärkt übrigens eine weitere Person das Finanzteam im Amt. Ich begrüße das ausdrücklich. Besser spät als nie!
Ich weiß an der Stelle dennoch nicht, was bzw. wem ich jetzt glauben soll. Dem Bürgermeister, respektive dem Amtsvorsteher oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten? Entstehen nun Mehrkosten für unsere Gemeinde durch ein Mehr an Personal oder nicht? Und wenn ja, in welcher Höhe konkret?
Besonders schlimm an der ganzen Haushaltssituation ist aber, dass wir als Gemeinde durch das verspätete Tätigwerden des Amtes Preetz-Land in einen „Notstandshaushalt“ manövrieren, denn wenn man ohne verabschiedeten Haushalt in das neue Haushaltsjahr geht, dann greift der §95c Gemeindeordnung, wonach Auszahlungen nur dafür geleistet werden können, zu deren Leistung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Neue Projekte oder Maßnahmen dürfen also nicht umgesetzt werden, sofern Kosten damit verbunden sind!
Auch hängt daran der Haushalt unserer Freiwilligen Feuerwehr. Denn der wiederum kann erst verabschiedet werden, wenn der gemeindliche Haushalt verabschiedet wurde. Wann das ist, kann aktuell keiner sagen. Bürgermeister Johanssen stellte den Februar 2024 dafür in Aussicht. Messen wir ihn mal daran!
TOP 7.2: Stand der Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr
TOP 7.3: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Die beiden TOP wurden zusammen befasst. Auch hier war es die Forderung der MOIN Fraktion, Sachstände vom Amt zu erfahren.
Es gab Diskussionen zu den verschiedenen Haushaltspositionen. Der Bürgermeister war konkret nicht sprechfähig zu einzelnen Punkten. Daraufhin entfachte eine Diskussion zu dem von der MOIN Fraktion weit vor der Sitzung gestellten TOP-Antrag „Projekte“, der vom Bürgermeister rechtsfehlerhaft nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde und bei TOP 3 „Erweiterung der Tagesordnung“ dann an der 2/3 Mehrheit scheiterte. Wir haben als Gemeinde die nächste Zeit verschiedene große Projekte zu meistern, u.a. das neue Fahrzeug für die Feuerwehr, einen möglichen Mensa Neubau, eine bevorstehende Wärmeplanung für die Gemeinde, die Ganztagsbetreuung an der Grundschule, die Erweiterung der Betreuungszeiten in der KiTa, die Potenzialanalyse von Freiflächen für Photovoltaik Anlagen, das Kanalkataster, die Bauland Entwicklung sowie das Projekt 2030. Diese hängen alle vom Haushalt ab und somit auch irgendwie von der Umstellung auf die Doppik.
Und auch dieser TOP versprach noch eine weitere Überraschung für die Sitzung. Zu TOP 7.3 holte Bürgermeister Johanssen plötzlich eine neue Unterlage heraus, die er vom Amt erhalten hatte. Zumindest der MOIN Fraktion lag diese nicht vor. Ich fragte, woher diese Unterlage stamme und er antwortete: „Von Herrn Dose vom Amt. Diese könne man ja auch online einsehen…“. Ich forderte Bürgermeister Johanssen auf, über das Amt einen rechtzeitigen Versand von Unterlagen an die Mitglieder der Gemeindevertretung zu gewährleisten, da dies aktuell keine Holschuld der Gemeindevertreter*innen sei, sondern eine Bringschuld des Amtes. Süffisant äußerte Bürgermeister Johanssen auch hier, er würde prüfen, dass das zukünftig gewährleistet würde.
Letztlich verlas Bürgermeister Johanssen den Bericht zu TOP 7.3. Eine genauere Befassung vor der Sitzung war aber eben gerade nicht möglich!
Stimmenverhältnis zur Beschlussfassung: 9 dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen (Lars Schildknecht und ich)
TOP 8.1: Bericht des Projektausschussvorsitzenden
Siehe offizielle Niederschrift
TOP 8.2: Sanierung Abwasserkanäle – Stand der Baumaßnahmen
Der Hintergrund für diesen ebenfalls von der MOIN Fraktion angemeldeten TOP ist auch hier, einen Sachstand vom Amt zur Kanalsanierung zu erhalten. Denn die Maßnahme dauert schon sehr lange und ist noch nicht wirklich fortgeschritten. Im Jahr 2015 wurden von einem Architekturbüro nach Bewertung der Filmungen unserer Abwasserkanäle Sanierungskosten in Höhe von 2.5 Millionen Euro für unsere Gemeinde geschätzt. Stand heute haben wir den ersten (!) von acht Bauabschnitten erledigt. Der zweite Bauabschnitt soll in diesem Monat starten. Erste Hinweise sieht man auch schon im Ehrenhain, hier sind erste Markierungen auf der Straße zu sehen. Ende 2022 wurde zudem durch die Gemeindevertretung die Filmung und Auswertung und in weiterer Folge die Sanierung schadhafter Kopfstellen beauftragt. Die Mehrkosten dafür sind noch nicht ganz klar und nicht Bestandteil der Schätzung aus 2015! Entscheidender ist aber, dass aktuell noch immer diese Schätzung von 2015 für haushalterische Planungen zugrunde gelegt wird. Wie wohl eine Kostensteigerung nach mittlerweile 8 Jahren aussehen dürfte? Aus diesem Grunde hatte ich den Bürgermeister aufgefordert, eine neue Prognose vom Amt einholen zu lassen. Irritiert war ich auch darüber, dass in 2023 500.000 Euro an Kosten im Haushalt eingestellt wurden, diese aber laut vorgelegtem 2. Nachtragshaushalt bei weitem noch nicht aufgebraucht wurden.
Auch hierzu hatte ich unverzüglich nach Übermittlung und Veröffentlichung der Niederschrift, in welcher diese Forderung ebenfalls nicht enthalten war, eine Anfrage beim Amt Preetz-Land gestellt. Eine Antwort ist ausstehend.
21:55 Uhr
Amtsmitarbeiter und Protokollführer Herr Jann verließ aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen (Einhaltung von Ruhezeiten) die Sitzung. Es entstand eine Diskussion, wer Protokollführer ist. Der Bürgermeister suchte nur im Bereich der MOIN Fraktion nach einem Protokollführer, seine Fraktionsmitglieder ließ er außen vor… Ich verwies den Bürgermeister schließlich auf die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung, die klar regelt, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung einen Protokollführer festlegen muss. Daraufhin legte der Bürgermeister = Vorsitzender der Gemeindevertretung Steffen Kaczmarczyk von der MOIN Fraktion als Protokollführer fest. Den Unmut kann man sicher nachvollziehen!
TOP 8.3: Erweiterung der Kinderbetreuung in der KiTa Schellhorn
Der Hintergrund für diesen auch von der MOIN Fraktion angemeldeten TOP ist, ebenfalls einen Sachstand zu erfahren. Der Bürgermeister gab einen Bericht zu den Stellen in der KiTa Pusteblume ab. Es wurde erneut heftig diskutiert. Es wurde dabei auf eine alte Abfrage zu den Betreuungszeiten unter alter Gesetzgebung kapriziert. Seit Bestehen der neuen Gesetzgebung gab es keine erneute Abfrage! Der Bürgermeister erklärte, der Datenschutz verbiete die Herausgabe der Daten der Eltern zur Durchführung einer Bedarfsabfrage. Die MOIN Fraktion argumentierte dagegen und erklärte, der Auftrag zur Durchführung der Abfrage sei bereits im KitaG verankert. Franziska Kaczmarczyk forderte schließlich eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung und wurde dabei von ihrer Fraktion unterstützt. Herr Schult freute sich über meinen Sinneswandel, waren er als Elternvertreter und ich als Projektausschussvorsitzender und KiTa Beiratsmitglied vor Jahren doch im Kindergartenbeirat unterschiedlicher Meinungen. Ich erklärte den Sinneswandel damit, dass vor drei Jahren das KitaG für die Kommunen in Schleswig-Holstein völlig neu war und es dem Schutze des Haushalts unserer Gemeinde diente, weil damals die Finanzierung vollkommen unklar war und erst Erfahrungen zu sammeln waren, die mittlerweile vorlägen. Auf Bestreben der MOIN Fraktion wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet und zur Abstimmung gegeben, der letztlich einstimmig angenommen wurde. Was für ein Erfolg!
Ich wies zu diesem Zeitpunkt auf den Umstand hin, dass zu TOP 8.3 soeben ein Beschluss gefasst wurde, obwohl vor der Sitzung kein Beschlussvorschlag schriftlich vorlag, wie vom Bürgermeister, der SWG und Herrn Jann vom Amt noch bei TOP 6 vehement gefordert! Reaktionen seitens des Bürgermeisters bzw. der SWG erhielt ich nicht.
TOP 8.4: Mensa Schule Schellhorn – Beratung über das weitere Vorgehen
Der Hintergrund für den ebenfalls von der MOIN Fraktion angemeldeten TOP ist, einen Sachstand zu erfahren. Der Bürgermeister gab seinen Bericht ab. Seitens der Gemeinde seien noch keine Gespräche zwischen Betreuungsverein, Schulverband und Verwaltung geführt worden. Ein Raumkonzept soll zunächst erstellt werden. Danach sollen weitere Gespräche mit der Gemeinde stattfinden. Seitens des Amtes wird aktuell an den Planungen für einen Mensa Neubau auf dem Schulgelände festgehalten.
Von Steffen Kaczmarczyk wird die Haftungsfrage angesprochen, sollten Schulkinder zum Mittag von der Grundschule zum Landhaus Schellhorn unterwegs sein. Der Bürgermeister erklärte, dass dies noch nicht geklärt sei. Auch sei der Brandschutz im Landhaus für eine derartige Nutzung noch nicht geklärt.
In Sachen Ganztagsbetreuung erklärte Bürgermeister Johanssen, dass der Schulträger (Land, Kreis Schulamt) für die Betreuung zuständig sei. Die Ganztagsbetreuung zieht sich gestaffelt hoch bis 2029. Die Mensa im Landhaus könnte eine Übergangsversion sein für 2026, um mehr Zeit für den Neubau einer Mensa auf dem Schulgelände zu haben. Für den Übergang muss ein Konzept her. Der Elternverein muss auch bis Ende Schuljahr 2028/2029 vorhanden sein.
- 2026: Klasse 1 Ganztagsbetreuung | Klasse 2,3,4 Betreuungsverein
- 2027: Klasse 1,2 Ganztagsbetreuung | Klasse 3,4 Betreuungsverein
- 2028: Klasse 1,2,3 Ganztagsbetreuung | Klasse 4 Betreuungsverein
- 2029: Klasse 1,2,3,4 Ganztagsbetreuung
TOP 8.5: Landhaus Schellhorn Flüchtlingssituation – Sachstandsbericht
Der Hintergrund für diesen ebenfalls von der MOIN Fraktion angemeldeten TOP ist, einen Sachstand zu erfahren. Auch hier gab der Bürgermeister einen Bericht zum Sachstand.
Die maximal mögliche Belegung beträgt 40 Personen. Derzeit seien 28 Personen, davon 7 Kinder vor Ort. 7 Zimmer seien frei.
Achtung: In der Niederschrift stehen mittlerweile andere Angaben: 28 Personen, 5 Kinder, 2 Zimmer frei.
Es gibt einen Waschraum mit 6 Waschmaschinen sowie einen Trocknerraum. Eine Zwischenwand im Keller für die Trennung zum Hotelbereich wurde errichtet. Es gibt rückwärtig eine zusätzliche Haustür im Gästebereich sowie einen Gehweg mit Beleuchtung rechts vom Gebäude. Ein Müllstellplatz wurde errichtet, Gespräche mit den Nachbarn zur Einigung über Ort, Art und Weise haben stattgefunden. Es erfolgte aus Haftungsgründen die Einzäunung des Teichs im Garten. Ein Hausmeister ist in Vollzeit beschäftigt, dieser betreut auch tlw. die Flüchtlinge, da dieser selbst Ukrainer ist. Die Flüchtlingsbetreuerin im Amt ist Frau Bretzke, sie spricht deutsch und polnisch. Ab Oktober wird ein weiterer Betreuer vom Amt eingestellt, dieser spricht russisch, deutsch, englisch und arabisch. Es werden die Tätigkeiten des Helferkreises umrissen. Am 18.09.2023 soll ein Glasfaseranschluss geliefert werden, danach wird ein WLAN System im Gebäude aufgebaut. Am 12.09.2023 sind der Bürgermeister und der Wehrführer durch das Gebäude gegangen und haben einen Belegungsplan erstellt. Ein Schachtdeckel auf dem Gelände wurde gesichert. Vom Amt erfolgen aufgrund des weiterhin steigenden Bedarfs Anmietungen von Wohnungen im Amtsgebiet. Es gibt einen Kellerraum für die Lagerung von Material für den Helferkreis. Eine Gastronomie steht eventuell in den „Startlöchern“.
TOP 9: Verschiedenes
Der Bürgermeister berichtete, dass der Kindergarten neuerdings ein Hühnerhaus hat und dringend eine Patenschaft für die Kostendeckung für Futter (650 Euro) benötigt. Es folgte eine kurze Diskussion ohne Beschlussfassung.
Alle weiteren Themen / Diskussionspunkte wurden wegen der erreichten Uhrzeit (23:00 Uhr) abgesetzt, z.B. Baumaßnahme K53 und die beschädigte Treppe „Zur Schönen Aussicht / Am Wiesengrund“.