Am Montag, den 27.05.2024 tagte unser Projektausschuss zu seiner vierten Sitzung im Landhaus Schellhorn. Die Tagesordnung war gut gefüllt. Die Ausschussmitglieder von SWG Fraktion und MOIN Fraktion waren vollzählig da und allesamt wirkten fachlich gut vorbereitet. Neben Bürgermeister Johanssen und meiner Person waren noch zwei weitere GV- Mitglieder sowie fünf Gäste (überwiegend mit Bezug zu den Fraktionen) anwesend.
Der Sitzungsverlauf war geprägt von sachlich-konstruktivem Austausch. Unsere neue Ausschussvorsitzende Franziska Kaczmarczyk (MOIN) leitete ihre erste Sitzung sehr souverän. Herzlichen Glückwunsch dazu.
Die öffentliche Niederschrift ist hier verfügbar.
Im letzten Drittel der Sitzung wurde aus den Reihen der SWG eine Frage an die Ausschussvorsitzende gestellt. Es war Beate Röhling (SWG), die sich bei Franziska Kaczmarczyk (MOIN) dazu erkundigte, weshalb im Schaukasten bei Edeka kein Aushang der Tagesordnung zu dieser vierten Sitzung des Projektausschusses erfolgte. Bürgermeister Johanssen äußerte spontan aus der Zuschauerreihe, dass er dies vergessen hätte.
Im Nachgang zur Sitzung befassten wir uns seitens der MOIN Fraktion näher mit der nicht erfolgten öffentlichen Bekanntmachung der Sitzung des Projektausschusses in den Schaukästen der Gemeinde. Denn die Gemeindeordnung (GO-SH) und auch ihre Kommentierung sind, was das Ausbleiben öffentlicher Bekanntmachungen zu Sitzungen betrifft, sehr deutlich:
Auszüge aus dem Beck Kommentar zur Gemeindeordnung Schleswig-Holstein:
„Da die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse öffentlich sind (§ 35 GO), müssen Zeit, Ort und Tagesordnung örtlich bekannt gemacht werden (Absatz 4 Satz 2).“
„…eine unterbliebene Bekanntmachung macht die in der Sitzung gefassten Beschlüsse rechtswidrig (OVG Lüneburg, NVwZ 1983 S. 484; OVG Münster, OVGE 15, 87, Saarl. OVG, Beschluss vom 12.1.2018 – 1 C 356/16 –). „
„Die Vorschrift regelt nicht exakt, wann die örtliche Bekanntmachung zu erfolgen hat; diese soll „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern vorgenommen werden (VG Schleswig, Die Gemeinde 2013 S. 240). Die örtliche Bekanntmachung muss also spätestens an dem Tag in die Wege geleitet werden, an dem die Frist für die Einladung der Gemeindevertretung zu laufen beginnt.“
Wir befürchteten, dass durch das Unterlassen der Aushänge durch Bürgermeister Johanssen alle Arbeit des Abends umsonst gewesen sein könnte. Was wir aber feststellten und was von uns keiner so interpretiert bzw. wahrgenommen hatte, war der Aspekt, dass örtliche Aushänge in den Schaukästen rein formal gar nicht mehr nötig sind.
Zur Erklärung:
Es war die Konstituierende Sitzung unserer Gemeindevertretung am 07. Juni 2023, auf welcher unter TOP 24! die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Schellhorn befasst und beschlossen wurde. Hintergrund für diesen Tagesordnungspunkt war der damalige Wegfall des Amtsschimmels, wodurch das Erfordernis entstand, eine neue rechtliche Regelung für amtliche Bekanntmachungen in allen Gemeinden des Amtes einzuführen. Im Kern wurde der § 10 unserer Hauptsatzung angepasst. Die entscheidende Formulierung im § 10 ist die zu Nummer 4.
§ 10 Veröffentlichungen
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amt-preetzland.de/verwaltung-politik/amtliche-bekanntmachungen und dort unter dem Link „Gemeinde Schellhorn“ bekanntgemacht.
(2) Jede Person kann sich Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden im Amt Preetz-Land, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, bereitgehalten.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(5) 1Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich in Höhe der Plöner Landstraße 18 befindet, bekannt gemacht. 2Der Inhalt wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
Ohne, dass wir Kenntnis davon hatten, stellte das Amt offenbar seit Jahresbeginn 2024 in einem Bereich der Amtsseite, der als Ersatz des Amtsschimmels für amtliche Bekanntmachungen dient, die Aushänge zu den Sitzungen der Gemeinde Schellhorn ebenfalls dort online…
Siehe hier: https://www.amtpreetzland.de/verwaltung-politik/amtliche-bekanntmachungen
Damit ist einer Veröffentlichung rein formal genüge getan, ein Aushang in den Schaukästen theoretisch sogar obsolet.
Ob interessierte Bürgerinnen und Bürger sich dorthin „verirren“, ist allerdings fraglich. Deshalb streben wir an, in einer der nächsten Sitzungen nochmals darüber zu sprechen, wie wir als Gemeinde die Schaukästen nutzen wollen. Ich plädiere für die weitere Bestückung der Schaukästen mit für den Ort relevanten Informationen, wozu ich auch die Aushänge zu den Sitzungen zähle. Zur Sicherheit könnte auch z.B. ein QR-Code in den Schaukästen angebracht werden, der interessierte Bürgerinnen und Bürger direkt auf die entsprechende Seite des Amtes leitet.
Wir werden sehen…