2024-07-14 | Ergebnisse und Eindrücke aus der 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.07.2024

Der folgende Beitrag stellt meine eigene Wahrnehmung auf Basis meiner während der Sitzung gefertigten Notizen dar.
Sollte etwas falsch wiedergegeben sein, so bitte ich um entsprechenden Hinweis.
Die offizielle Niederschrift ist noch nicht im Sitzungsinformationssystem des Amtes Preetz-Land abrufbar.

Zu den Sitzungsunterlagen

An diesem Donnerstag, den 11. Juli 2024, kam die Gemeindevertretung Schellhorn im Landhaus Schellhorn zu ihrer 7. Sitzung zusammen. Zum Grund für diese Sitzung noch vor der Sommerpause berichtete ich bereits in einem gesonderten Beitrag.

Allgemeines

  • Anwesend waren sechs Mitglieder der SWG-Fraktion und fünf Mitglieder der MOIN-Fraktion.
  • Entschuldigt fehlten Thomas Schult (SWG) sowie Lars Schildknecht (MOIN).
  • Vom Amt gestellter Protokollführer war Herr LVB Krebs.
  • 5 Einwohner*innen waren anwesend.
  • Die Presse war nicht anwesend.

TOP 1 Einwohnerfragezeit

  • Es wurden keine Fragen durch die anwesenden Einwohner*innen gestellt.

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

  • Es gab eine Anmerkung von der MOIN Fraktion.
    • Es gab eine „Nein“-Stimme von Beate Röhling bei der Wahl von Daniela Bahr zur stellvertretenden Projektausschussvorsitzenden.
  • Abstimmung: 9x ja, 0x nein, 2x Enthaltung

TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

  • Es gab keine Änderungsanträge.
  • Abstimmung: 11x ja, 0x nein, 0x Enthaltung

TOP 4 Bekanntgaben des Bürgermeisters

  • Baumaßnahme K53: Die Freigabe soll eine Woche später, in der Zeit vom 22.-26.07.24, erfolgen. Es sind Schäden auf dem Belag, die es zu prüfen gilt.
  • App MyVoting: Das Amt befindet sich mit dem Anbieter in Klärung. – Hier ging es um meine Anfrage zur Bereitstellung / Kostenerstattung – siehe Beitrag.

TOP 5.1 Bericht der Projektausschussvorsitzenden

  • Die 30er Verkehrsschilder Richtung Falkendorf wurden angebracht.
  • Scharstorfer Weg: Verkehrsberuhigung wurde umgesetzt, Rückmeldungen werden diskutiert (Verweis auf verschiedenes), Piktogramme werden nach Baustellenende K53 erneuert
  • Landhaus: Gemeindefrühstück, AWO Integrationskurs, Projektgruppe Nutzung Landhaus Öffentlichkeit
  • Jugend: Neues Projekt wurde vorgestellt, Hallenzeit + Raum im Landhaus geplant
  • Neue Projektgruppe „Neubürger Schellhorn“ gegründet
  • Feuerwehr: immer noch nötig ist ein regelmäßiges Treffen zwischen BGM und FFW Schellhorn, zunächst auf freiwilliger Basis, Ziel verbesserte Kommunikation – lehnte der BGM weiterhin ab
  • Das Projekt Seniorenfahrten wurde neu besetzt.
  • Die Aufstellung von drei zusätzlichen Abfallbehältern wurde beauftragt.
  • Das Projekt „Webseite Schellhorn“ wird reaktiviert (eingestellt Anfang 2022).
  • Vereinzelte Beschwerden wegen Pflege von Hecken und Straßen/Wegen – Idee eines Flyers von der Gemeinde wird geprüft

5.2 Bushaltestelle Freudenholm; hier: Ersatzbeschaffung

Im Zuge der Baumaßnahme K53 musste das Bushaltestellenhäuschen entsorgt werden, da es abgängig war. Die neu angelegten Bushaltespuren wurden entsprechend aktueller Normen umgesetzt. Das führte in Richtung Preetz dazu, dass ein neues Bushaltehäuschen nicht mehr direkt in Höhe der Bushaltestelle platziert werden kann, da dieses sonst in die Ackerspur des angrenzenden Feldes hineinragt. Daher wurde eine Stellfläche gegenüber der Einfahrt Freudenholm und damit mittig beider Bushaltestellen vorbereitet. Das Amt hatte bereits grobe Kostenkalkulationen für die Ersatzbeschaffung und Errichtung angestellt.

Die Gemeindevertretung musste nun diskutieren, ob und wenn ja, was für ein neues Bushaltehäuschen als Ersatz beschafft werden soll. Schnell waren sich alle einig, dass in jedem Fall eine Ersatzbeschaffung stattfinden soll. Kurz diskutiert wurde über den Typ. Der Bürgermeister schlug einen Holzbausatz ohne jedweden „Schnörkel“ vor. Die Moin Fraktion hatte angeregt, das Bushaltehäuschen mit Beleuchtung (SOLAR und LED) sowie einem Schaukasten auszustatten. Das fand keinen Zuspruch.

Seitens der MOIN Fraktion wurde zudem der Vorschlag eingebracht, dass der BGM sich mit der Fachklinik Freudenholm zu einer möglichen Beteiligung an den Kosten in Verbindung setzt, weil Hauptnutzende des Bushaltehäuschens die Klinikgäste sind.

Durch den einstimmig gefassten Beschluss wurde einer Ersatzbeschaffung zugestimmt, Haushaltsmittel in den später noch zu beschließenden 1. Nachtragshaushalt in Höhe von 15.000 EUR eingestellt, der BGM beauftragt, mit der Fachklinik zu sprechen und das Amt beauftragt, entsprechende Angebote für Ersatzbeschaffung und Errichtung einzuholen.

5.3 Kanalsanierung – 3. Bauabschnitt

Dieser TOP war der erste von zwei TOP, weshalb überhaupt die 7. Sitzung vor der Sommerpause einberufen werden musste. Damit das Amt die Ausschreibung für den 3. Bauabschnitt durchführen kann, bedarf es einer haushalterischen Deckung, weshalb mit TOP 6.1 dann auch der 1. Nachtragshaushalt 2024 zu beschließen war. Der 2. Bauabschnitt, der im Oktober 2023 fertig sein sollte, wurde im Mai 2024 beendet und bezahlt.

Ich verwies ein weiteres Mai auf die Notwendigkeit einer solide abgestimmten Projekt- und Haushaltsplanung, da uns insgesamt noch 6 Bauabschnitte zu je zirka 500.000 Euro erwarten. Auch erfragte ich beim Bürgermeister und Herrn LVB Krebs, ob diese imstande seien, meine noch offenen Fragen, die das Amt bisher unbeantwortet gelassen hatte, zu beantworten:

  • Frage1: Gibt es eine konkrete Meilensteinplanung vom Amt für die Bauabschnitte?
    • Antwort 1: (Von LVB Krebs) Nein, es gibt nur die Planung und Kostenschätzung der Bauabschnitte, aber keine Zeitplanung.
  • Frage 2: Gib es eine Einschätzung zur Machbarkeit der gleichzeitigen Durchführung von Bauabschnitten?
    • Antwort 2: (Von LVB Krebs) Das Amt, aber auch die ausführenden Firmen haben keine personellen Kapazitäten dafür. Gerade der Mitarbeiter im Amt muss auch noch 16 andere Gemeinden bearbeiten.
  • Frage 3: Gibt es eine (gesetzliche) Frist für das Ende der Maßnahmen zur Kanalsanierung.
    • Antwort 3: (Von LVB Krebs) – Die Frist war 2012.
  • Das kann so nicht richtig sein. 2012 wurde die DIN 1986-30 in Kraft gesetzt. Das ist nicht die Frist zur Umsetzung.
    • Kernaussagen der letzten Änderung, die auf die privaten Haushalte abzielt:
      • Öffentliche Kanäle: Bislang war die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen drei Jahre nach der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes vorgeschrieben. Da Letztere aber noch nicht flächendeckend erfolgt ist, wurde die Verpflichtung im November 2022 ausgesetzt.
      • Neue Fristen: Es wurden großzügigere Umsetzungsfristen für Grundstückseigentümer bis zum Jahr 2040 eingeführt. Bis zu diesem Jahr soll die Dichtheitsprüfung unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches vorgelegt werden.
  • Ich richtete an LVB Krebs die Folgefrage, ob unsere Gemeinde ggf. mit Strafen oder Haftungsfragen zu rechnen hätte, wenn die Kanalsanierung nicht fristgerecht abgeschlossen ist.
    • LVB Krebs antwortete, dass dies nicht zu erwarten stünde, zumal wir uns in guter Gesellschaft mit vielen anderen Gemeinden befinden.

Letztlich wurde der TOP einstimmig beschlossen.

Ganz ehrlich verstehe ich immer weniger, wieso das Amt seit der Beschlussfassung unser Gemeindevertretung in 2015 nicht stärker in die Bearbeitung des Kanalkatasters einsteigt. Mir fehlen hier immer stärker Beratung und Unterstützungsleistung. Wir mussten jetzt einen Kredit in Höhe von 510.000 Euro für diesen nächsten 3. Bauabschnitt aufnehmen. Auch die weiteren fünf noch folgenden Bauabschnitte werden wir wohl über Kredite zu finanzieren haben. Schaut man sich die aktuellen Zinsen an dürfte uns der 3. Bauabschnitt eben nicht nur 510.000 Euro kosten.

Folgende These meinerseits: Hätte das Amt so um 2015 mehr personelle Ressourcen (als nur einen Mitarbeiter) damit betraut (auch externe Vergaben wären denkbar gewesen), hätten in allen 17 Gemeinden unseres Amtes die Maßnahmen zur Kanalsanierung deutlich schneller und vor allem kostengünstiger umgesetzt werden können. Und ganz nebenbei hätten sich die Mehrkosten für Personal oder externe Unterstützung amortisiert. Denn es steht sicher außer Frage, dass sich mittlerweile Personal-, Dienstleister-, Bau-, Material- und Kreditkosten sich erheblich nach oben entwickelt haben. Naja, Beratungsleistung des Amtes = NULL, Beratung durch den Amtsausschuss = NULL. Es fehlt der Blick über den Tellerrand! Am Ende des Tages bleiben Mehrkosten für unsere Gemeinde(n).

Hier mal ein paar LINKS zu dem Thema:

TOP 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

Weiter geht es mit dem 1. Nachtragshaushalt 2024 für unsere Gemeinde. Es fehlen Haushaltsmittel für eine Teilrechnung für das in der Beschaffung befindliche Feuerwehrfahrzeug sowie für den 3. Bauabschnitt der Kanalsanierung. Auf weitere Änderungen einzelner Positionen gehe ich nicht näher ein.

Zur Finanzierung einer Teilsumme für das Feuerwehrwehrfahrzeug hätte ich mir eine Beratung vom Amt schon zur Haushaltsbefassung im Februar 2024 gewünscht. Ich denke mal, dass die vertragliche Situation mit der Herstellerfirma klar Auskunft darüber gibt, ob und falls ja, wann und in welcher Höhe bereits Teilbeträge zu erstatten sind.

Kommen wir zu den fehlenden Haushaltsmitteln für den 3. Bauabschnitt der Kanalsanierung. Ich erinnere mich daran, dass wir im Rahmen der Haushaltsbefassung im Februar 2024 auch zu diesem Aspekt sprachen. Wir Gemeindevertreter, die größtenteils keine Haushälter / Kämmerer sind und auch nicht die Kameralistik und schon gar nicht die Doppik beherrschen, hatten vom Bürgermeister zur Kenntnis genommen, dass für die in 2024 anstehenden Sarnierungsarbeiten Haushaltsmittel in entsprechender Höhe eingestellt sind.

Der Bürgermeister und auch die SWG waren zu der Situation kein bisschen aussagefähig. Der Bürgermeister verwies an das Amt. Er verlasse sich auf die Aussagen des Amtes.

Wir von der MOIN Fraktion hatten im Vorwege der Sitzung Informationen vom Amt eingeholt und um Aufklärung gebeten.

Was dem Amt bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik passierte, war der Denkfehler, dass sogenannte Haushaltsreste aus dem kameralistischen Haushalt 2023 automatisch in den doppischen Haushalt 2024 übertragen werden. Man ging im Amt also davon aus, die Haushaltsmittel für den 2. Bauabschnitt, die im Haushalt 2023 vorhanden waren, weiter im Haushalt 2024 existierten und deshalb seien die im Haushalt 2024 eingestellten Gelder für den 3. Bauabschnitt. Nun wurden die Haushaltsreste aus 2023 aber als liquide Mittel in den Haushalt 2024 übernommen. Diese liquiden Mittel sind aber eben genau jene Mittel, die für die Kosten des 3. Bauabschnitts vorgesehen wurden. Jetzt im Mai wurden diese liquiden Mittel für die Begleichung der Rechnung für den 2. Bauabschnitt genutzt, der ja erst im Mai 2024, statt im Oktober 2023 fertig wurde. Damit fehlen (liquide) Haushaltsmittel im Haushalt 2024 für den 3. Bauabschnitt. Und deshalb müssen wir jetzt einen Kredit aufnehmen, den wir jedoch bereits im Februar 2024 hätten aufnehmen müssen.

Auch wurde seitens der MOIN Fraktion mit den für die Kanalsanierung und den Haushalt zuständigen Amtsmitarbeitern vereinbart, dass die Kosten für die zukünftigen weiteren 5 Bauabschnitte im Haushalt unserer Gemeinde erfasst werden. Ich denke, dass sorgt schon einmal für eine nachhaltige und transparente Planung.

Auch dieser TOP wurde letztlich einstimmig beschlossen, ergänzt um die Maßgabe der Aufnahme von Haushaltsmitteln für das Bushaltehäuschen.

TOP 6.2 Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. VE-17 sowie die 8. Änderung des Flächennutzugsplans der Gemeinde Schellhorn für den Bereich des „Solarpark Sophienhof“ im Parallelverfahren, § 8 Abs. 3 BauGB

Hinter diesem sperrigen TOP verbirgt sich einer von vielen Schritten der Gemeinde, hin zur Errichtung eines Solarparks im Bereich Sophienhof / B76. Bürgermeister Johanssen erklärte sich befangen, übergab den TOP an seinen 1. Stellvertreter und verließ den Raum.

Es gab keine Diskussion.

Abstimmung: 9x ja, 0x nein, 1x Enthaltung

TOP 7 Verschiedenes

Die Projektausschussvorsitzende (MOIN ) regte gemeinsam mit unserem MOIN Fraktionsvorsitzenden an, im Scharstorfer Weg den mittleren der drei Betonringe, gegenüber der Einmündung Dorfstraße, ebenso an den Rand zu schieben, sodass ein gefahrloses Schwenken für große Fahrzeuge möglich ist und es nicht zu gefährlichen Situationen mit Fahrzeugen aus der Dorfstraße kommt. Der Bürgermeister will Firma Möller damit beauftragen.

Unser Fraktionsvorsitzender forderte Bürgermeister Johanssen erneut auf, der FFW Schellhorn mitzuteilen, wenn es Sperrungen von Straßen gibt, aber auch, wenn diese wieder befahrbar seien, wie jetzt bei der K53. Hintergrund ist die Einhaltung von Hilfsfristen. Der BGM sah abermals keine Verantwortung bei ihm, denn das Amt teilte Sperrungen der Polizei und der Rettungsleitstelle mit. Damit hätte es sich. Herr LVB Krebs bemerkte, dass die verantwortlichen Sachbearbeiterinnen im Amt für Straße/Wege und Feuerwehr quasi ihre Büros nebeneinander haben. Seitens der MOIN Fraktion wurde sich bei LVB Krebs für diesen Hinweise bedankt und dargelegt, dass es nicht in der Verantwortung von uns Gemeindevertretern läge, amtsinterne Prozesse zu gestalten bzw. zu optimieren. Hoffen wir mal auf eine Verbesserung in der Zukunft.

Der Bürgermeister bat die Fraktionen, sich zum Thema Baugebiet Schwebstöcken eine Meinung zu bilden, um in einer der nächsten Sitzungen der Gremien darüber zu sprechen.

Der Bürgermeister informierte zum Thema Mensa für die Grundschule. Es gab am Montag ein erstes Arbeitsgespräch mit ihm, einer Planerin und der Schulleitung, um die Option der Nutzung des Landhauses als Mensa zu erörtern. Die Planerin kann sich eine Nutzung von Erd- und Untergeschoss gut vorstellen. Die Schulleitung hingegen sah das kritisch. Mit dem Elternverein oder den Eltern hat der Bürgermeister übrigens noch immer nicht gesprochen. Laut dem Bürgermeister ist ein Bau einer Mensa auf dem Gelände der Schule zu teuer und außerdem wäre diese zu klein. Es gab eine rege Diskussion durch die Gemeindevertreter. Von Flickwerk und Schulneubau war die Rede. Letztlich wollte der Bürgermeister wissen, ob wir Gemeindevertreter ggf. erneut zu einer Sitzung zusammenkommen könnten, um offiziell darüber zu diskutieren und ggf. zu beschließen, ob wir uns als Gemeinde an einer Anfang September 2024 startenden Förderaktion des Landes für den Bau von Mensen beteiligen wollen. Ich begrüßte den Vorschlag.

Zuletzt teilte Bürgermeister Johanssen den Termin für die neuerliche konstituierende Sitzung des Amtsausschusses mit. Termin ist der 22.07.2024, 17:30 Uhr. Die Sitzung findet im Leckerhölken Hus statt. Aufgrund der Tagesordnung von rund 60 TOP wurde gleich ein Folgetermin eingeplant, nämlich 23.07.2024, 19:30 Uhr, ebenfalls im Leckerhölken Hus.

Bürgermeister Johanssen und Herr LVB Krebs machten vor den anwesenden Gemeindevertretern und Gästen keinen Hehl daraus, dass sie Versäumnisse bei der Kommunalaufsicht des Kreises und dem Innenministerium sehen.

Bei dieser Steilvorlage musste ich einfach nachfassen und stellte ein paar Fragen:

  • Frage 1: Weshalb wurde seitens des Amtes nicht zeitnah erneut nachgefragt? Schließlich hatte das Amt bei der Kommunalaufsicht des Kreises aus irgendeinem bestimmten Grund angefragt.
    • Antwort 1: BGM: Es gab keinen Grund, erneut nachzufragen.
    • Meine persönliche Meinung: Nicht erneut nachzufragen, sondern einfach die Konstituierende Sitzung abzuhalten und die Dinge laufen zu lassen, mit den nunmehr entstandenen Folgen, ist ein anderer und prüfenswerter Blick.
  • Frage 2: Welche Auswirkung hat die Situation auf den Mietvertrag zwischen der Gemeinde Schellhorn und dem Amt Preetz-Land?
    • Antwort 2: BGM: Keine, da ich noch immer Amtsvorsteher bin. Der Vertrag ist rechtsgültig.
    • Meine persönliche Meinung:
      • Ob BGM Johanssen tatsächlich den Hut des alten Amtsvorstehers auf hat, wird noch zu prüfen sein.
      • Interessanter war, dass ich ihn daran erinnern musste, dass er den Vertrag nicht als Amtsvorsteher, sondern als Bürgermeister der Gemeinde Schellhorn unterschrieben hatte. Wir von der MOIN Fraktion hatten damals auf eine saubere Trennung bei der Unterzeichnung des Vertrages bestanden. Denn es durfte nicht sein, dass er einerseits als Bürgermeister für die Gemeinde und andererseits als Amtsvorsteher für das Amt den Vertrag unterzeichnete.
      • HINWEIS: Mittlerweise ist die Tagesordnung für die Sitzung online. TOP 21 – Abschluss des Mietvertrages für die Flüchtlingsunterkunft – 000/38/2023 – 1.
        • In der Beschlussvorlage heißt es: Der Amtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. Juli 2023 aufgrund des fehlenden weiteren Mitglieds der Gemeinde Schellhorn nicht wirksam konstituiert. Alle seitdem gefassten Beschlüsse sind unwirksam und müssen wiederholt werden, sofern sie rechtserheblich sind. Dies trifft bei diesem Tagesordnungspunkt zu.

Und da war sie wieder, die mittlerweile so regelmäßige Bestätigung, dass öffentlich getroffene Aussagen von Bürgermeister und zugleich „Amtsvorsteher“ Johanssen konträr zu anderen Aussagen (z.B. des Amtes oder denen von Beschlüssen) stehen.

Herr Johanssen verspielt mit seinen Aussagen jegliche Glaubwürdigkeit.

Wann sehen das seine Fraktionsmitglieder von der SWG? Oder konkreter: Wann reagieren seine Fraktionsmitglieder zum Wohle unserer Gemeinde darauf?