2023-06-06 | Terminsetzung der Konstituierenden Sitzung

Es sind knapp drei Wochen nach der Kommunalwahl SH 2023. Heute, einen Tag vor der Konstituierenden Sitzung unserer neu gewählten Gemeindevertretung, berichte ich zu den Ereignissen rund um die Terminierung dieser so wichtigen und richtungsweisenden Sitzung.

Seit dem 28.03.2023 stand offiziell und namentlich fest, welche Kandidat*innen sich bei der Kommunalwahl zur Wahl für die Gemeindevertretung (GV) Schellhorn stellten. Fest stand damit auch, dass es neben der SWG auch noch 11 Kandidat*innen der WG MOIN Schellhorn sowie mich als Kandidaten der CDU gab.

Nach den Osterferien, am 19.04. 2023, fragte ich schriftlich beim Amt Preetz-Land zu einem möglicherweise bereits existenten, aber noch nicht veröffentlichten Termin für die Konstituierende Sitzung an, da im Sitzungsinformationssystem ein solcher noch nicht zu finden war.

Das Amt teilte mir am 20.04.2023 mit, dass die Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Schellhorn bereits vom Bürgermeister terminiert wurde und zwar für den 07.06.2023.

Das verwunderte mich enorm. Denn der Bürgermeister hatte keine Terminabstimmung für die so wichtige erste Sitzung der GV vorgenommen. Deshalb schrieb ich nach Bekanntwerden dieses Umstandes am 20.04.2023 den Bürgermeister in der Sache an und bat ihn, aufgrund von bereits bekannten Abwesenheiten potentieller neuer Mitglieder der neuen GV den von ihm festgelegten Termin auf einen vom Amt ja bereits für Schellhorn definierten Ersatztermin oder einen Termin in der zweiten Junihälfte zu verschieben.

Zur Wahrheit gehört, dass laut Gemeindeordnung SH ausschließlich der Vorsitzende der Gemeindevertretung, also der Bürgermeisterin ehrenamtlich geführten Gemeinden wie in Schellhorn, die Termine von Sitzungen der Gemeindevertretung festlegt. Weder das Amt noch die Gemeindevertreter*innen haben hierbei Mitspracherecht.

Allerdings war es in der Vergangenheit ungeschriebenes Gesetz, dass sich der Bürgermeister bei den Gemeindevertreter*innen mit Terminvorschlägen meldete, bevor diese fixiert wurden.

Eine frühzeitige, transparente und kommunikative Einbindung aller potentiellen Kandidat*innen der zukünftigen GV fand aber nicht statt.
Meinerseits unterbreitete Angebote zur Unterstützung bei der Terminfindung wurden nicht angenommen.

Ich schlug dem Bürgermeister vor, dass wir von CDU, MOIN Schellhorn und SWG die Zeit bis zum 14. Mai gemeinsam nutzen sollten, diese Situation frühzeitig und vor allem friedlich aufzulösen.

Parallel fragten potentielle Kandidat*innen von MOIN Schellhorn beim Bürgermeister an, ob es ggf. die Möglichkeit einer hybrid durchzuführenden Sitzung gäbe.

Der Bürgermeister antwortete am 24.04.2023, dass der Termin für die konstituierende Sitzung der GV Schellhorn wie geplant am 7. Juni um 19.30 Uhr stattfinden würde, da der Termin langfristig mit dem Amt abgesprochen wäre und im gesetzlichen Zeitfenster liegt. Wie ich später erfuhr, wurde der Termin bereits im Februar 2023 abgesprochen.

Zudem antwortete er auf die Frage zur hybriden Sitzungsdurchführung, dass in der Gemeindeordnung SH zwar eine Möglichkeit geschaffen wurde, Sitzungen online durchzuführen, aber der Aufwand, eine Konstituierende Sitzung einer Gemeindevertretung rechtsicher online zu ermöglichen, selbst mit einem hohen finanziellen Aufwand zur Zeit noch nicht möglich wäre.

Am 26.04.2023 erwiderte ich, dass es keine Rolle spiele, ob der Termin langfristig zwischen ihm und dem Amt abgestimmt wurde. Denn offenkundig hatte er vergessen, mögliche Teilnehmer*innen der Konstituierenden Sitzung, die aktuell nicht Gemeindevertreter bzw. Mitglieder Ihrer SWG sind, in die Terminabstimmung für diese so wichtige erste Sitzung der neuen GV einzubinden.

Spätestens aber ab dem Erhalt meiner Mail vom 20.04.2023 hätte der Bürgermeister die Möglichkeit gehabt, dieser negativen Terminsituation positiv und konsensorientiert gegenzusteuern. Ich teilte ihm damals mit, ich würde mich erneut an ihn wenden, sofern das Wahlergebnis am 14. Mai entsprechende Entscheidungsrelevanz für die durchzuführenden Wahlen im Rahmen der Konstituierenden Sitzung mit sich bringen würde.

Am 24.05.2023, also 10 Tage nach der Wahl, schrieb ich schließlich den Bürgermeister erneut an. Ich legte ihm dar, dass es zwischenzeitlich auch ein Gespräch zwischen dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Preetz-Land, Herrn Krebs sowie Familie Kaczmarczyk und mir gegeben hätte. Ziel des Termins war die Befassung der Möglichkeiten der Durchführung der Konstituierenden Sitzung, hier konkret der Prüfung der virtuellen Teilnahme.

Uns wurde deutlich erklärt, dass der §35a Gemeindeordnung SH sehr eng auszulegen sei und nur für Sitzungen in Fällen höherer Gewalt zur Anwendung käme. Eine, wie ich persönlich finde, überhaupt nicht mehr zeitgemäße Auslegung. Ich regte deshalb in diesem Zuge an, über die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen. Aber wie dem auch sei. Die Durchführung einer hybriden oder Online Sitzung einer Gemeindevertretung war damit aktuell vom Tisch.

Deshalb bat ich den Bürgermeister ein weiteres Mal, im Lichte der Wahlergebnisse und der Absage zur Durchführung einer Online Sitzung, zu prüfen, ob nicht doch eine Verschiebung des Termins der Konstituierenden Sitzung in die zweite Junihälfte vorgenommen werden könnte.

Bis zum heutigen Tage und damit seit 14 Tagen hat sich der Bürgermeister nicht weiter gemeldet. Er schweigt einfach zu dem Thema.

Was für ein Nährboden für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!